Auf unseren Internetseiten erhalten Sie einen Überblick über unsere Service- und Dienstleistungen sowie wichtige Informationen rund um das Thema Gesundheit.
Wir beraten, helfen und informieren gerne.
Sie können das Team der Linden-Apotheke direkt telefonisch unter 04322/30 11 erreichen. Das Team steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.
Hier können Sie direkt bei unserer Apotheke bestellen.Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Linden-Apotheke Bordesholm !
Die Lindenapotheke, über 140 Jahre im Dienste der Gesundheit
Am 19. Mai 1843 wurde die Lindenapotheke Bordesholm ( Namensgebung nach dem Wahrzeichen von Bordesholm, die alte Linde am Lindenplatz ) durch den Apotheker Carl Georg Behrens gegründet. Das Privileg zum Betreiben der Apotheke wurde ihm vom damaligen dänischen König Christian VIII, der seinerzeit zugleich Herzog von Schleswig-Holstein, Storman, Dithmarschen, Lauenburg und Oldenburg war, erteilt.
Im Wandel der Zeit verstehen uns als kompetenter, serviceorientierter Partner an Ihrer Seite, wenn es um Gesundheit und Wohlbefinden geht. Wir beraten und versorgen Sie gern! Im Bedarfsfall kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Detaillierte Informationen zu unserem breiten Serviceangebot finden Sie in den jeweiligen Rubriken dieser Internetseite.
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Persönliche Kundenkarte
Sie garantiert Ihnen optimale Arzneimittelsicherheit und weist uns auf eventuelle Wechselwirkungen hin. Quittungen für Krankenkasse und Finanzamt können jederzeit erstellt werden. Klicken Sie auf unsere Kundenkarte und senden Ihre Daten direkt an Ihre Apotheke.
Als Inhaber unserer persönlichen Kundenkarte werden Sie bei Bekanntwerden von Risiken oder Rückrufen von Arzneimitteln gezielt und in kürzester Zeit durch uns infomiert.
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihre bewährten Mittel von uns wieder erhalten. Denn wir speichern alle Präparate, die Sie von uns bekommmen haben. So wissen wir auch im nächsten Jahr noch, welcher Hustensaft Ihnen in diesem Winter so gut geholfen hat.
Sie zeigen uns Ihren Befreiungsbescheid nur einmal. Von da an merken wir uns, dass Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Auch die Dauer der Befreiung wird von uns gespeichert.
Das Sammeln von Einzelbelegen entfällt.
Sie erhalten von uns am Jahresende eine Aufstellung sämtlicher Aufwendungen oder Zuzahlungen für das Finanzamt bzw. die Krankenkasse.









