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Erfrierungen



Bei einer Erfrierung kommt es durch Kälteeinwirkung zur Gewebeschädigung eines Körperteils. Ursache ist die durch die Kälteeinwirkung bedingte mangelnde Durchblutung. Auch wenn Erfrierungen in der heutigen Zeit selten sind, sollte man lange Aufenthalte in kalten Gewässern, längere Skifahrten und Bergwanderungen bei Schnee und Eis nicht unterschätzen. Das Gefährliche an einer Erfrierung ist, dass dabei Körperteile unwiderruflich absterben können. Durch unzureichende Kleidung sind vor allem periphere Körperteile wie Ohren, Nase, Hände, Finger, Zehen und Füße bedroht. Besonders gefährdet sind natürlich Säuglinge und Kleinkinder, aber auch stark alkoholisierte Menschen und solche, die ihre Situation nicht richtig einschätzen können.

Bei Säuglingen und kleinen Kindern kommen lokale Erfrierungen oft dadurch zustande, dass beim Tragen oder auf dem Fahrradsitz z. B. die Hose hochrutscht und der Knöchel dem Wind ausgesetzt ist.

Nicht mit der Erfrierung zu verwechseln ist die Unterkühlung, die den gesamten Körper betrifft; damit ist ein Absinken der Körperkerntemperatur auf unter 35 °C verbunden.

Erfrierungen teilt man in drei Schwere- oder Tiefengrade ein (siehe Abb):

  • Anzeichen und Beschwerden einer Erfrierung 1. Grades sind blasse, kühle und gefühllose Haut sowie stechende Schmerzen. An den Füßen kommt häufig ein „Gefühl zu kleiner Schuhe“ hinzu. Nach Wiedererwärmung sind die Hautstellen gerötet, jucken oder schmerzen.
  • Eine Erfrierung 2. Grades wird oft erst nach der Wiedererwärmung sichtbar: Die Haut ist stark geschwollen und hat eine blaurote oder weißgraue Färbung. Hinzu kommt eine rasche Blasenbildung. Zerreißen die Blasen, tritt Gewebeflüssigkeit aus. Es besteht Infektionsgefahr, da Bakterien über die offene Wundfläche eindringen können.
  • Bei der Erfrierung 3. Grades ist das Gewebe abgestorben. Die betroffenen Hautpartien färben sich nach dem Auftauen lederartig-blauschwarz und bleiben gefühllos. Es bilden sich mit Blut gefüllte Blasen.

Maßnahmen

Bei Erfrierungen 1. Grades müssen die betroffenen Stellen zügig erwärmt werden. Dabei sollte es zu keiner weiteren Kälteeinwirkung kommen, da ein wiederholter Wechsel von warm und kalt das Gewebe zusätzlich (stark) schädigt. Öffnen oder entfernen Sie eng anliegende oder nasse Kleidung und Schuhe und decken Sie den Betroffenen mit Decken oder anderen wärmenden Materialien zu. Verabreichen Sie heiße, gezuckerte, nicht alkoholische Getränke. Versuchen Sie, erfrorene Körperteile durch eigene Körperteile zu erwärmen (z. B. Hände in die Achselhöhlen stecken) und den Betroffenen dazu zu bringen, sich zu bewegen. Geeignet ist auch ein halbstündiges Wasserbad mit einer Temperatur von 38–42° C und einem antibakteriellen Zusatz (Octenidin, Jod oder Polyhexanid).

Bei Erfrierungen 2. Grades sollten die erfrorenen Stellen desinfiziert und mit einem trockenen Verband – z.B. mit Brandwundenpäckchen – verbunden werden. Außerdem gilt: Geschlossene Blasen nicht aufstechen, da sie so besser abheilen können. Offene Blasen abtragen, um eine Infektion zu verhindern.

Bei Erfrierungen 3. Grades rufen Sie sofort den Notarzt oder fahren Sie den Betroffenen in die Klinik, oder – wenn möglich – direkt in ein Verbrennungszentrum.

Gefährlich ist das Abreiben der Körperstellen mit Schnee oder das Auftauen durch Feuer oder trockene Hitze (Heizung, Herdplatte). Unterkühlte Körperteile sind gefühllos und es drohen schwere Verbrennungen.


07.03.2008 | Von: gesundheit-heute.de; Dres. med. Katharina und Sönke Müller


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