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Reagenzglas wertvoller als Mutterleib?


Präimplantationsdiagnostik im Fokus


Wann ist ein Leben lebenswert? Und wie weit dürfen Ärzte darauf Einfluss nehmen? Das sind Fragen, die zurzeit ganz Deutschland beschäftigen. Denn Kirche, Regierung und Bürger diskutieren über die Präimplantationsdiagnostik. Was dabei überrascht: Im Mutterleib ist vieles erlaubt, was im Reagenzglas verboten ist.

Präimplantationsdiagnostik – was ist das überhaupt?

Präimplantationsdiagnostik (PID) betrifft nur Eltern, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Im Reagenzglas befruchtete Eizellen müssen sich im Labor einige Male teilen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden können. Welche Eizelle ausgewählt wird, ist zufällig – sich vorher die Gene anzuschauen in Deutschland verboten.

Ganz anders in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden: Dort untersuchen Ärzte die befruchteten Eizellen vor der Implantation. Sie gewinnen das Erbmaterial und nehmen es genau unter die Lupe: Liegt das Chromosom 21 dreimal vor – die genetische Ursache für das Down-Syndrom? Hat sich die Bluterkrankheit vom Vater weitervererbt? Wenn ja, kann sich das Paar gegen diese Eizelle entscheiden.

Präimplantationsdiagnostik – warum die ganze Aufregung?

In Deutschland würden sich die Ärzte damit strafbar machen. Doch im Juli 2010 die Überraschung: der Bundesgerichtshof sprach einen deutschen Arzt frei, der Paaren die PID angeboten hatte. Die Rechtslage hierzu sei nicht eindeutig, begründete der Bundesgerichtshof sein Urteil.

Das will der Bundestag jetzt ändern – mit einem neuen Gesetz. Einen Entwurf dazu stellen aktuell einzelne Vertreter aus CDU, FDP, SPD, der Grünen und der Linkspartei vor. Ihr Gesetz ermöglicht Paaren eine PID, falls das Risiko einer schweren Erbkrankheit oder einer Totgeburt besteht. In jedem einzelnen Fall soll eine Ethikkommission darüber entscheiden, ob eine PID angezeigt ist oder nicht.

Präimplantationsdiagnostik, die Gegner

Der neue Entwurf erntet Kritik aus allen Reihen und Parteien. Die Gegner der PID, zu denen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Kirche gehören, möchten das Leben schützen. Für sie kann kein Test im Labor zwischen lebenswert und nicht lebenswert unterscheiden. Deshalb streben sie ein generelles PID-Verbot an, welches untersagt, befruchtete Eizellen auf Defekte zu untersuchen.

Pränatale Diagnostik, die erlaubte Alternative

Sobald die befruchtete Eizelle im Mutterleib wächst, ändert sich die Rechtslage jedoch schlagartig. Was im Reagenzglas noch verboten ist, ist dann erlaubt. So klären Untersuchungen, ob ein Down-Syndrom vorliegt oder das Kind später an der Bluterkrankheit leiden wird. Eltern, die erfahren, dass ihr Kind wahrscheinlich das Down-Syndrom in sich trägt, dürfen entscheiden, ob sie das Kind bekommen möchten oder nicht. Bis zur 24. Schwangerschaftswoche ist ihnen freigestellt, die Schwangerschaft abzubrechen.


22.12.2010 | Von: Redaktion apotheken.de; Julia Ehmer


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