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Patientenberatung für alle


Patientenberatung auf Kassenkosten geplant


Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV neben diversen anderen, viel besprochenen Änderungen, vor, Einrichtungen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung künftig durch die Gesetzlichen Krankenkassen dauerhaft zu finanzieren.

Veränderung beschränkt sich auf Finanzierung

„Heute ist ein guter Tag für die Patienten. Ab Januar 2011 wird es eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland als Regelversorgung geben“, kommentiert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, die Entscheidung. Häufig kennen Patienten ihre Rechte nicht und noch häufiger können sie sie nicht durchsetzen oder müssen als Bittsteller zustehende Leistungen einfordern, heißt es in seiner Erklärung. Eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung ist schon jetzt eine bewährte Hilfe für Patienten, die im komplizierten deutschen Gesundheitswesen Unterstützung brauchen. Zuletzt stand die Finanzierung der Beratungseinrichtungen auf der Kippe.

Die Einrichtungen sollen nach Angaben Zöllers die Versorgung für Patienten transparenter machen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Leistungsträgern und bei medizinischen Entscheidungen unterstützen.

Bei der nun vorliegenden Regelung habe man auf die erforderliche Unabhängigkeit, Neutralität, Kompetenz und Evidenz der Beratung geachtet, erklärt die Bundesregierung. Sie werden eine „Berichtspflicht“ an Herrn Zöller haben, von der er sich eine „nachhaltige Verbesserung des Gesundheitssystems“ erhofft. Inwiefern es in der Qualität dadurch eine Verbesserung zur bereits bestehenden Unabhängigen Patientenberatung geben soll ist unklar – die Veränderung scheint sich auf die Art der Finanzierung zu beschränken.


13.07.2010 | Von: Redaktion apotheken.de; Stefanie Grutsch


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