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Änderungen bei Medikamenten-Zuzahlung
Neue Grenzen für Zuzahlungsbefreiung festgelegt
Beim Kauf des gewohnten Medikaments in der Apotheke fällt manchen Patienten neuerdings eventuell eine Änderung auf: Es gelten neue Grenzen, ab welchem Preis gesetzlich versicherte Patienten einen Teil der Kosten für ihr Medikament selbst übernehmen müssen. Darauf mach der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Die Apotheker sind verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen von den Patienten zu kassieren.
Änderungen beim Festbetrag
Die Krankenkassen haben zum 1. April die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel neu festgelegt. Anlass dafür ist die Anpassung der Festbeträge, also der Erstattungshöchstbeträge. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen geändert. In 43 von diesen 84 Gruppen wurden zugleich neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Sie liegen typischerweise 30 Prozent unter dem Festbetrag.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Arzneimittelhersteller diese Zuzahlungsbefreiungsgrenze unterschreitet. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten in diesem Fall nicht – wie ansonsten – zehn Prozent des Arzneimittelpreises selbst bezahlen. Mindestens muss diese Zuzahlung fünf Euro betragen, höchstens dürfen es zehn Euro sein. Die Apotheken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlung für die Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.
Neue Rabattverträge beeinflussen Zuzahlung
Die Festbetragsregelung gilt für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse. Daneben gibt es noch andere Vereinbarungen für die Versicherten bestimmter Kassen: Jede Kasse kann nach Abschluss eines Rabattvertrages ihre Versicherten zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlung für die betroffenen Medikamente befreien. Da die AOK, die TK und andere Kassen zum 1. April neue Rabattverträge in Kraft gesetzt haben (apotheken.de berichtete), kann sich auch dadurch die Zuzahlungshöhe für einige Patienten ändern. Über die für sie geltenden Preise können Patienten sich in der Apotheke informieren: Jeder Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob und für wen ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht.
- Links:
- Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln sowie eine Online-Suche steht auf der Seite des DAV bereit.



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