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Redaktion apotheken.de » Psychische Erkrankungen

Antidepressiva unter der Lupe


Nutzen für neue Medikamente gegen Depression ist nicht belegt


Etwa 15 Prozent aller Menschen leiden mindestens einmal im Leben an einer behandlungsbedürftigen Depression. Behandelt wird vor allem mit Psychotherapie und Medikamenten, den so genannten Antidepressiva. Die Wirksamkeit einiger neuerer Antidepressiva ist allerdings zurecht umstritten, wie die vorläufigen Ergebnisse einer Nutzenbwewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestätigen. Betrachtet wurden die Wirkstoffe Reboxetin, Mirtazapin und Bupropion XL bei erwachsenen Patienten mit Depressionen. Die Bewertungen fielen unterschiedlich aus.

Reboxetin: Keine Belege für einen Nutzen

Der Wirkstoff Reboxetin vom Hersteller Pfizer wurde in mindestens 16 Studien an etwa 4.600 Patienten mit Depression erprobt. Allerdings standen dem IQWiG zur Bewertung nur die Daten von etwa 1.600 Patienten zur Verfügung. Ein Beleg für den Nutzen des Wirkstoffs konnte deshalb nicht abgeleitet werden, da das Pharmaunternehmen Pfizer den Arzneimittelprüfern einen großen Teil der Daten vorenthielt.

Das Fehlen der Daten kann die Einschätzung von Nutzen und Schaden des Arzneimittels verfälschen. Weil in diesem Fall der Nutzenbeleg fehlt, kann der Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen das Mittel aus dem Leistungskatalog der Kassen streichen.

Mirtazapin: Ergebnisse stehen unter Vorbehalt

Der Wirkstoff Mirtazapin vom Hersteller Essex Pharma wurde in mindestens 31 Studien erprobt. Den Prüfern standen aber nur 27 Studien so zur Verfügung, dass sie sie auch ausgewerten konnten. Weil auch hier die vollständigen Daten die Bewertung verändern könnten, sind die Ergebnisse unter Vorbehalt zu betrachten.

Im Vergleich mit Plazebo gab es einen Beleg, dass in der Akutbehandlung mehr Patienten eine Besserung der Depression verspürten, wenn sie mit Mirtazapin behandelt wurden. Das Mittel war anderen Antidepressiva aber nicht überlegen und die Aussichten auf eine völlige Heilung waren in der Mirtazapin-Gruppe nicht besser als in der Plazebo-Gruppe. Zudem brachen die mit Mirtazapin behandelten Patienten die Therapie häufiger wegen Nebenwirkungen ab, als Patienten, die mit Plazebo oder mit anderen Antidepressiva behandelte wurden.

Bupropion: Belege für Nutzen

Zum Wirkstoff Bupropion XL vom Hersteller GlaxoSmithKline wurden nur 6 Studien identifiziert, deren Ergebnisse dem Institut allerdings vollständig zur Verfügung gestellt wurden. Für diesen Wirkstoff ergaben sich im Vergleich mit Plazebo in der Akuttherapie und zur Vorbeugung eines Rückfalls in eine so genannte Winterdepression Belege für einen Nutzen. Hinweise auf Schäden fanden sich nicht. Im Vergleich mit dem älteren Wirkstoff Venlafaxin XR zeigte sich Bupropion XL in der Akuttherapie allerdings als unterlegen. Venlafaxin XR war zudem der einzige Wirkstoff mit dem Bupropion verglichen wurde.

Effekte nur bei schwerster Depression

Die aktuelle Nutzenbewertung deutet darauf hin, dass die neuen „Glückspillen“ zur Behandlung von Depressionen nur in schweren Fällen eingesetzt werden sollten, wobei der Arzt Nutzen und Nebenwirkungen sorgfältig abwägen muss. Das unterstützt die Ergebnisse einer britische Studie an der Universität Hull im Jahr 2008. Auch sie zeigte, dass Antidepressiva der neuen Generation auf die meisten Menschen mit mittelschweren Depressionen keinen anderen Effekt haben als Placebos. Eine Wirkung der Medikamente konnte nur bei einer sehr kleinen Gruppe von Patienten mit schwersten Depressionen ermittelt werden.

Unveröffentliche Daten bergen Täuschungspotenzial

Dass die Hersteller von Arzneimitteln nicht immer alle vorhandenen Studiendaten zur Verfügung stellen und damit die Interpretation der Ergebnisse möglicherweise beeinflussen, wird vom IQWiG heftig kritisiert. Um dieses grundsätzliche Täuschungspotenzial bei wissenschaftlichen Untersuchungen zu minimieren, fordert das IQWiG eine gesetzliche Verpflichtung der Studiensponsoren, klinische Studien vor Beginn zu registrieren und die Ergebnisse zeitnah zu veröffentlichen. Bisher erfolgte die Datenübergabe aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung.


18.06.2009 | Von: Susanne Kemmer