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Redaktion apotheken.de » Schmerz- und Schlafmedizin
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Betäubungsmittel auf Auslandsreisen


Betäubungsmittel ins Ausland mitzunehmen ist prinzipiell möglich


Viele Patienten sind im Rahmen ihrer Behandlung auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Krebspatienten etwa, die starke Schmerzmittel wie Morphium oder Morphin bekommen. Oder Patienten mit Depressionen, die bestimmte Psychopharmaka bekommen. Viele dieser Patienten werden ambulant behandelt und können ohne weiteres Reisen unternehmen, scheuen jedoch davor zurück, weil sie Probleme mit dem Zoll fürchten.

Grundsätzlich dürfen Betäubungsmittel mitgeführt werden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) weist darauf hin, dass Patienten grundsätzlich mit Betäubungsmitteln verreisen dürfen. Die Medikamente müssen nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vom Arzt verschrieben worden sein. Außerdem darf die mitgeführte Menge für die Dauer der Reise nicht zu groß sein.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die 25 Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens brauchen die Patienten eine vom Arzt ausgefüllte und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigte Bescheinigung. Bei Reisen in Länder, die nicht zum Schengener Abkommen gehören, rät das BFArM Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache ausstellen zu lassen. Sie sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten.

Im Zweifelsfall informieren die diplomatischen Vertretungen

Eine einheitliche Lösung, die für alle Länder gültig ist, gibt es jedoch nicht. Es bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischen Bedarf. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der erlaubten Mittel ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln generell. In manchen Reiseländern, die die Mitnahme der Medikamente verbieten, ist es aber möglich, sie sich am Urlaubsziel von einem dort ansässigen Arzt verschreiben zu lassen.

Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.


29.06.2009 | Von: Stefanie Grutsch