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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Arzneimittelversorgung

Insulinanaloga nur bei Risiko


Beschluss zur Erstattung von lang wirkenden Insulinanaloga


Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen lang wirkende Insulinanaloga nur für Diabetiker mit einem erhöhten Risiko für Unterzuckerungen bezahlen. Alle anderen bekommen genetisch hergestelltes Humaninsulin, das deutlich billiger ist. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt endgültig beschlossen.

Kein Zusatznutzen nachgewiesen


Genetisch hergestelltes Humaninsulin entspricht dem menschlichen Insulin aus der Bauchspeicheldrüse. Lang wirkende Insulinanaloga haben demgegenüber eine andere chemische Struktur, wirken im Prinzip jedoch genau gleich, nur länger. Sie sind bis zu 70 Prozent teurer als Humaninsulin. Nach einer Beurteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) haben die lang wirksamen Insulinanaloga jedoch keinen medizinischen Zusatznutzen gegenüber dem Humaninsulin. Deshalb sollen die Krankenkassen sie jetzt nur noch bezahlen, wenn sie nicht teurer sind.

Ärzte entscheiden, wer Risikopatient ist


Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Patienten, die nach entsprechender Therapie immer noch ein erhöhtes Risiko haben, schwere Unterzuckerungen zu erleiden. „Wenn in seltenen Fällen auch nach Therapieanpassung durch den Arzt ein hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen besteht, kann das Insulin Glargin verordnet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt ohne Einschränkungen für alle Patienten, die an Diabetes-Typ-2 leiden“, sagte Dr. Rainer Hess, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Donnerstag in Berlin.

Welche Patienten zu dieser Risikogruppe gehören, läge in der Entscheidung der Ärzte. Wichtig sei, nicht erst zu warten, bis die Patienten eine Unterzuckerung hatten, und dann Insulinanaloga zu verschreiben.


22.03.2010 | Von: Stefanie Grutsch