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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Ihr Recht als Patient

Kostenlose Medikamente auf Rezept


Ab August wieder mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel


Die Zahl der Arzneimittel auf Rezept, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, hat sich im letzten Monat leicht erhöht. Zum 1. Juli waren es 27,5 Prozent aller Arzneimittelpackungen mit Festbetrag, seit 1. August sind es 27,7 Prozent.

Jedes vierte Medikament befreit

Jedes vierte der etwa 30.400 in Frage kommenden Medikamente ist damit von einer Zuzahlung befreit, die Patienten bekommen es auf Rezept in der Apotheke also umsonst. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Mit dem leichten Anstieg sei jedoch noch nicht wieder das Niveau vom März erreicht, als noch jede dritte Packung zuzahlungsfrei war. Zum April wurden die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verändert. (apotheken.de berichtete)

Auch rabattierte Arzneimittel befreit

Wird ein so genanntes Rabattarzneimittel – von einem Hersteller, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat – an den Patienten abgegeben, kann ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen, allerdings nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Auch hier hat sich der Anteil der zuzahlungsfreien und -ermäßigten Präparate binnen Monatsfrist leicht von 55,3 auf 55,4 Prozent erhöht. Das heißt, für jedes zweite der rund 26.800 Rabattarzneimittel ist – je nach Krankenkasse – eine Halbierung oder Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich.

Der Apotheker erkennt mit seinem Computerprogramm sofort, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen, allerdings gelten Mindest- und Höchstgrenzen von fünf bzw. zehn Euro. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.


06.08.2010 | Von: Stefanie Grutsch