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Lampenöle sehen schwarz
EU-weit gelten schärfere Verkaufsrichtlinien
Seit Dezember 2010 regelt eine neue Verordnung den Verkauf paraffinhaltiger Flüssigkeiten. Demnach dürfen farblose Lampenöle und flüssige Grillanzünder nur noch in schwarzen Flaschen verkauft werden. Darauf verweist aktuell das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Viel schwarz – weniger Vergiftungen
Bisher wurden bunte paraffinhaltige Lampenöle in durchsichtigen Flaschen verkauft. Das allerdings verleitete immer wieder Kinder dazu davon zu trinken – mit gefährlichen Folgen: Sie erlitten Vergiftungen. Giftig ist vor allem das Paraffin. Es löst nicht nur Asthma aus, sondern auch lebensbedrohliche Lungenentzündungen. Deshalb ist seit einigen Jahren auch der Verkauf farbiger, parfümierter Lampenöle verboten. Farblose paraffinhaltige Lampenöle hingegen blieben in den Supermarktregalen stehen – obwohl sie genauso gefährlich sind. Auch flüssige Grillanzünder wanderten wie üblich über den Ladentisch.
Nun allerdings geht es auch diesen Beiden an den Kragen. Sie werden zwar nicht vom Markt verbannt, verändern sich aber erheblich in ihrem Erscheinungsbild. Künftig nämlich sind sie im Regal in schwarzen undurchsichtigen Ein-Liter-Flaschen aufgereiht. Außerdem weisen Aufdrucke gezielt darauf hin, dass schon ein kleiner Schluck oder das Nuckeln an Lampenöldochten giftig für die Kinderlungen sind.
Lieber Vorsorge als Notarzt
Auch wenn Politiker damit den Gesundheitsschutz von Kindern weiter verbessern, entbindet das Eltern nicht von ihrer Verantwortung. Zu Hause sollten sie nach wie vor dafür sorgen, dass Lampenöle und Grillanzünder nicht in Kinderhände gelangen. Das bedeutet vor allem: die „heiße“ Ware sicher verstauen und Kinder nie unbeaufsichtigt am Couchtisch oder am Grill lassen. Kommt es trotzdem zu Vergiftungsunfällen, sollten Eltern umgehend den Notarzt alarmieren. Auf keinen Fall aber sollten sie ihr Kind zum Erbrechen bringen. Das verschlimmert die Vergiftung nur.



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