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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Arzneimittelversorgung
Rezepturen stellt der Apotheker individuell für die Patienten her.
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Apotheker stellen Cannabis-Rezepturen her


In dieser Woche haben FDP und CDU eine Änderung des Betäubungsmittelrechts beschlossen, die es künftig erlaubt, Arzneimittel aus Cannabis in Deutschland herzustellen und zu verschreiben (apotheken.de berichtete). Deutschlands Apotheker begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung, die die Versorgung schwerkranker Patienten mit Cannabis erleichtert, und sind gut darauf vorbereitet, entsprechende Rezepturen herzustellen.

Qualitätssicherung bereits gewährleistet

Der Inhaltsstoff des Cannabis, auf den es für die Wirkung ankommt, ist das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Es ist für Apotheker unter der amtlichen Bezeichnung Dronabinol qualitätsgesichert nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex als Rezeptursubstanz verfügbar.

Die Apotheker können damit – wenn vom Arzt verordnet – individuell für den Patienten Rezepturen herstellen. Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) und der Deutsche Arzneimittel-Codex haben bereits vor einigen Jahren Qualitätsvorschriften für Tropfen und Kapseln mit THC erarbeitet.

Versorgung jederzeit möglich

Fertigarzneimittel dürfen in der Regel nur bei Krankheiten eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Diese Beschränkungen bestehen für Rezepturen nicht, da sich der Arzt aus therapeutischen Gründen gezielt für deren Verordnung entscheiden kann.

„Ärzte können bereits heute ihre Patienten im Rahmen der Rezeptur mit dem Cannabiswirkstoff THC versorgen. Arzt und Apotheker schließen so gemeinsam Versorgungslücken“, sagt Apotheker Dr. Andreas Kiefer von der NRF-Kommission.


19.08.2010 | Von: Stefanie Grutsch; Bild: ABDA