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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Gesundheitspolitik

Mit Demenz im Krankenhaus


Krankenhäuser sind auf Demenzkranke schlecht vorbereitet


Durch den demografischen Wandel werden die Menschen in Deutschland immer älter. Dadurch steigt auch der Anteil der Demenzkranken in der Bevölkerung. Krankenhäuser sind aber auf Menschen mit Demenz immer noch unzureichend vorbereitet.

Hohe Dunkelziffer

Mindestens zehn Prozent aller Krankenhaus-Patienten leiden neben ihrer körperlichen Erkrankung, wegen der sie in der Klinik behandelt werden, an einer Demenz. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie chronisch verwirrt sind und ihre geistigen Fähigkeiten unumkehrbar verloren gehen. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaften der Universität Bielefeld geht davon aus, dass die Dunkelziffer im Krankenhaus noch weit höher liegt als zehn Prozent . Der Wissenschaftler bezieht sich dabei auf eine Studie zur Verbesserung der Versorgung ältere Menschen im Krankenhaus.

In der Untersuchung wurden Interviews mit Ärzten und Pflegern geführt. Dabei zeigte sich, dass die professionellen Helfer meist unsicher im Umgang mir Demenzkranken sind. Auch wird oft eher zufällig eine bestehende Demenz entdeckt. So weisen in vielen Fällen etwa erst die Mitpatienten das Krankenhaus-Personal auf den verwirrten Menschen hin. „Viele Mitarbeiter verstehen erst relativ spät, in welcher Situation der Patient ist und was er braucht“, sagt Herr Wingenfeld. Hinzu kommt, dass dann die Demenz oft die Versorgung dominiert. Das hat für die verwirrten Patienten die Konsequenz, dass nicht mehr ihre Akuterkrankung im Vordergrund steht.

Zusatzaufwand für Demenzpatienten wird nicht bezahlt

Verwirrte Patienten passen häufig nicht in das starre Korsett der Krankenhausabläufe. Mit ihren speziellen Bedürfnissen stören sie die Arbeitsabläufe, die auf körperliche Erkrankungen ausgerichtet sind. Zudem bedeuten Demenzkranke einen höheren Betreuungsaufwand, was die Krankenhäuser in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Die verwirrten Patienten werden über die gleichen Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet wie nicht-demente Patienten. Bei der Fallpauschale wird medizinische Leistung pro Behandlungsfall oder Hauptdiagnose abgerechnet. Ist ein Patient zusätzlich dement, kann das Krankenhaus deswegen nicht mehr für ihn abrechnen.

„Die DRGs zwingen zur Rationalisierung von Versorgungsabläufen. Diese setzt einen anpassungsfähigen Patienten voraus. Demenzkranke sind mit dieser Erwartung hoffnungslos überfordert“, sagt Herr Wingenfeld. Er fordert deshalb eine bessere Vernetzung mit den niedergelassenen Ärzten und mehr Personal für den Sozialdienst im Krankenhaus.


02.07.2009 | Von: Judith Kaiser