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Redaktion apotheken.de » Psychische Erkrankungen

Nachts kein Alkohol an Tankstellen


Pilotprojekt in Baden-Württemberg zeigt erste Erfolge


Im Kampf gegen Alkoholmissbrauch testet Baden-Württemberg ein neues Präventionsmodell: nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol. Das heißt, Bier und Co. dürfen seit dem 1. März zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht über den Tresen gehen. Nach Meinung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat dieses Modell Zukunft.

Kein Alkohol – weniger Begleitkriminalität

Der DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann sieht in dem Verkaufsverbot einen großen Schritt nach vorne. So dämme es nicht nur den Alkoholmissbrauch Jugendlicher ein, sondern verhindere auch nächtliches Randalieren. Oft nämlich torkeln Jugendliche betrunken an die Tankstelle, um mitten in der Nacht noch zusätzlich Alkohol zu kaufen. Dabei kommt es nicht selten zu Pöbeleien, Ladendiebstählen oder Schlägereien.

Nach Polizeiangaben sind deshalb bisher an vielen Tankstellen nachts bis zu zwei Beamte im Dienst. Hier kann das Verkaufsverbot von Vorteil sein: Gibt es nämlich keinen Alkohol zu kaufen, sehen vermutlich weniger Jugendliche einen Grund nachts eine Tankstelle aufzusuchen. Demnach wären weniger Betrunkene unterwegs und es würde zu weniger Zwischenfällen kommen. Ob das wirklich so ist, müssten Statistiken jedoch noch zeigen.

Endziel noch nicht erreicht

Trotz Verkaufsverbot und Jugendschutzgesetz ist das Alkoholproblem allerdings längst nicht gelöst. Noch immer verkaufen manche Tankstellen in Deutschland Alkohol an Minderjährige, wie Testkäufe bestätigen. Hier müssten Tankstellenbesitzer verantwortlicher handeln. Es sei dabei vor allem wichtig, das Verkaufspersonal im richtigen Umgang mit kaufwilligen Jugendlichen zu schulen und zu Ausweiskontrollen anzuhalten. Auch könnten Warnsysteme in Kassensysteme eingebaut werden, die vor Missbrauch schützen.


30.12.2010 | Von: Dr. nat. med. Anke Kopacek