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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Arzneimittelversorgung

Nutzen von Alzheimerpräparat unklar


Patienten profitieren nicht von Memantin


Der Wirkstoff, der bei einer Alzheimer-Demenz am häufigsten zum Einsatz kommt, hilft den Patienten möglicherweise nicht. Das Institut, das in Deutschland den Nutzen von Medikamenten prüft, kommt zu dem Ergebnis, dass Memantin weder die geistigen Fähigkeiten der Patienten noch ihre Alltagskompetenzen stärkt.

Minimale Unterschiede – kein nachweislicher Nutzen


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) konnte keine wissenschaftlichen Belege dafür finden, dass Alzheimer-Patienten vom Wirkstoff Memantin profitieren.
Zugelassen ist Memantin für mittelschwere bis schwere Alzheimer-Demenz und wird dagegen seit 2002 eingesetzt. Es soll verhindern, dass ein Überschuss des Stoffes Glutamat das Gehirn schädigt.

Die Wissenschaftler des IQWIG haben für ihre Untersuchung sieben Studien ausgewertet, in denen knapp 2.000 Patienten 16 bis 28 Wochen lang mit Memantin behandelt wurden. Sie wählten Studien aus, in denen es um die Lebensqualität der Patienten ging: geistige Fähigkeiten wie Erinnerungsvermögen, Alltagskompetenzen wie Körperpflege und psychische Beschwerden wie Depression waren dabei besonders wichtig.

Bei fünf der Studien hatten die Teilnehmer ausschließlich Memantin bekommen. Bei den zwei übrigen nahmen sie den Wirkstoff ergänzend zu einer bestehenden Therapie mit einem Cholinesterasehemmer. Verglichen wurde jeweils mit einer Kontrollgruppe, in der die Patientinnen und Patienten ein Scheinmedikament einnahmen. Festgestellt hat das IQWIG nur minimale Unterschiede bei den geistigen und alltagspraktischen Fähigkeiten und bewertet das Medikament deshalb als ohne nachweislichen Nutzen.

Verwertbare Studien, die Memantin mit einem anderen Arzneimittel gegen Demenz oder einer nichtmedikamentösen Therapie verglichen, gibt es laut IQWIG bislang keine.


Erstattung durch Krankenkassen fraglich


Das Ergebnis des IQWIG könnte weitreichende Folgen haben. Auf dieser Grundlage haben die Krankenkassen das Recht, künftig die Erstattung des Medikaments zu verweigern. „Solange nicht wissenschaftlich erwiesen ist, dass Therapien den Patienten einen spürbaren Vorteil bringen, ist kaum zu rechtfertigen, sie weiterhin auf Kosten der Solidargemeinschaft zu verordnen“, sagt Peter Sawicki, der Leiter des IQWIG.

Für den Hersteller der beiden Memantin-Präparate Merz wäre das ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Er reagiert mit Kritik auf den Bericht des IQWIG. Die Studie sei rein statistisch und lasse die Praxiserfahrung von Ärzten, Patienten und Angehörigen bewusst außer Acht. Laut Martin Zügel, einem Sprecher des Unternehmens, sei der Bericht aus Sicht von Merz unschlüssig.

Versorgung besonders wichtig


Für die Patienten ist allerdings nur wichtig, ob es künftig eine Behandlung geben wird, die ihnen tatsächlich hilft. Das IQWIG konnte feststellen, das Ginkgo-Präparte und Cholinesterasehemmer einige Symptome der Alzheimer-Demenz lindern. Vor allem sei aber die Versorgung wichtig: „Es kommt jetzt darauf an, die Patientinnen und Patienten sozial und pflegerisch besser zu betreuen und Angehörige zu entlasten. Hier ist das Geld sicherlich besser investiert als in Medikamente, von denen wir nicht wissen, ob sie tatsächlich helfen“, sagt Peter Sawicki.


14.09.2009 | Von: Stefanie Grusch