Versand bei zu hohen Temperaturen

Online-Kauf von Arzneimitteln

Bei der Arzneimittellieferung vom Hersteller bis hin zur Apotheke darf eine Temperatur von 25 Grad Celsius nicht überschritten werden, um die Arzneimittelqualität zu gewährleisten. Doch wie sieht es aus, wenn der Versand von Arzneimitteln direkt zum Verbraucher erfolgt? Die Apothekerkammer Nordrhein hat es getestet.

Die Apothekenbetriebsordnung und eine europäische Guideline regeln die Transportbedingungen für Arzneimittel in der Lieferkette vom Hersteller bis zur Apotheke. Eine Lagerung unter 25 Grad Celsius von nicht kühlpflichtigen Arzneimitteln ist demnach verpflichtend. Wenn aber ein Verbraucher Arzneimittel online bestellt und sich direkt nach Hause liefern lässt, sind die Transportbedingungen der Arzneimittel weit weniger geregelt. Die Arzneimittelqualität werde dadurch zum Zufallsprodukt, mahnt die Apothekerkammer Nordrhein.

Was macht die Qualität aus?

Das Deutsche Arzneimittelgesetz versteht unter Qualität die Beschaffenheit eines Arzneimittels. Sie wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, unter anderem von der Zusammensetzung, der Reinheit, dem Herstellungsverfahren und den biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften der Bestandteile. Hohe Transport- oder Lagertemperaturen können diese Beschaffenheit beeinflussen und dadurch im schlimmsten Fall die Wirkung des Arzneimittels abschwächen oder verändern.

Hohe Transporttemperaturen gefährden die Arzneimittelqualität

Die Apothekerkammer Nordrhein machte den Test. Sie versendete vier handelsüblich verpackte Arzneimittel auf dem Postweg zwischen dem Rheinland und dem südlichen Bayern. Den Verpackungen wurden sogenannte Temperaturlogger beigefügt – kleine Geräte, die während dem Hin- und Rückweg der Pakete die Temperatur aufzeichneten. „Die unter realen Bedingungen erhaltenen Ergebnisse unseres Praxistests sind so eindeutig wie bedenklich“, berichtet Apotheker Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. „Bei keinem der vier handelsüblich verpackten und auf dem Postweg versendeten Arzneimittel wurden die Temperaturbedingungen von maximal 25 Grad Celsius eingehalten.“ Die Maximaltemperatur lag bei 32,9 Grad Celsius!

In einem Fall betrug die Transportzeit auf dem Hin- und Rückweg zwischen dem Rheinland und Südbayern sogar mehr als 5 Wochen. Dabei wurde die maximale Lagertemperatur von 25 Grad Celsius über einen Zeitraum von 14 Tagen deutlich überschritten.

Logistiker unter Kontrolle stellen

„Egal wie die Arzneimittel zum Patienten gelangen, die Qualität muss immer identisch sein“, fordert Engelen. Laut dem Experten sei davon auszugehen, dass Versandapotheken in ihren Räumen die Temperatur und Qualitätsanforderungen einhalten. Unkontrolliert und qualitätsgefährdend werde die Situation jedoch, wenn die Arzneimittel in den Händen der Logistiker sind.

Dem müsse der Gesetzgeber durch entsprechende gesetzliche Regelungen Rechnung tragen. Deshalb sollte auch für Arzneimittel im Versandhandel die EU-Richtlinie zur Guten Distributionspraxis (GDP) gelten, bekräftigt der Apotheker. Logistikunternehmen, die Arzneimittel im Auftrag von Versandapotheken verschicken, hätten dann sicherzustellen, dass während des Transports die Lagerbedingungen eingehalten werden. „Arzneimittel dürfen nie zur „heißen Ware“ werden!“, appelliert Engelens.

Autor*innen

18.11.2015 | Sandra Göbel/Apothekerkammer Nordrhein