Notdienstapotheken
Serviceapotheken
Apotheken
Ärztliche Bereitschaft
Giftnotruf

Gesund leben | Vorsorge

Eltern und Kind

Gesundheit und Politik

Krankheiten | Therapie

Premium Gesundheitsinfos

Archiv

«
Mai - 2012
»
SMDMDFS
 01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
2728
29
30
31
 

Diagnosefinder

diagnosefinder
Medizinlexikon
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
Twitter
 
Redaktion apotheken.de » News des Tages

Packungsbeilagen für Blinde


Arzneimittelinformation überwindet Barrieren


Für Blinde und Sehbehinderte Patienten waren die Informationen auf Packungsbeilagen bisher nicht zugänglich. Das ändert sich jetzt dank eines barrierefreien Internetauftritts des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Blinde und sehbehinderte Menschen können dort seit Juni die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in für sie geeigneter Form abrufen.

Mehrere barrierefreie Formate

Je nach Schwere der Sehbehinderung gibt es unterschiedliche Formate und Techniken, die das Lesen ermöglichen oder die Informationen für Blinde zugänglich machen. Die Kontrastansicht etwa soll Sehbehinderten das Lesen erleichtern, ist aber auch für Normalsichtige gut geeignet. Andere Formate sind ein spezieller Großdruck als barrierefreies PDF-Formular oder eine Website, die für Blinde elektronisch vorgelesen wird. Dafür können sie verschiedene Geschwindigkeiten auswählen. Außerdem steht ein navigierbares Hörbuch im so genannten DAISY- Format zur Verfügung, einem Standardformat für navigierbare Hörbücher. Die Vorlesestimme ist zwar leicht abgehackt, eintönig und die Betonung stimmt nicht immer, doch sie ist alles in allem gut verständlich. Die Datenbank wird ständig ausgebaut und es kommen kontinuierlich verfügbare Medikamente hinzu. Welche, das hängt von der Teilnahme der Hersteller ab.

Gesetzesumsetzung ermöglicht

Für die Pharmaunternehmen ermöglicht dieses Portal, die schon bestehenden Gesetzesanforderungen zu erfüllen. Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller verpflichtet, die Packungsbeilage auch für blinde und sehbehinderte Menschen verfügbar zu machen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel begrüßt deshalb das neue Angebot, ebenso wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). „Es soll und kann ein Ansporn für pharmazeutische Unternehmer sein, die Packungsbeilage ihrer Arzneimittel der Öffentlichkeit in leicht verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen“, heißt es in einer Mitteilung des PEI.


05.07.2010 | Von: Stefanie Grutsch