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Diagnosefinder
Packungsbeilagen oft unverständlich
Information zu Medikamenten auf dem Prüfstand
Von den 100 am häufigsten verordneten Arzneimitteln haben weniger als die Hälfte eine gut lesbare Packungsbeilage. Nur vier der geprüften Beipackzettel sind sehr gut verständlich. Das ergab eine Studie des Pharma-Dienstleisters Diapharm im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Prüf-Vorschrift seit 2005
Seit dem Jahr 2005 ist vorgeschrieben, dass Packungsbeilagen auf Lesbarkeit und Verständlichkeit geprüft werden müssen. Seither hat sich aber die Patientenfreundlichkeit nicht im erhofften Maße verbessert. Auch werden die Packungsbeilagen nicht, wie angestrebt, kürzer, sondern immer länger. Die Vorschrift betrifft nämlich nur neu zugelassene Arzneimittel, ältere Produkte werden also nicht nachträglich geprüft. Gerade von den 100 am häufigsten verordneten Arzneimittel sind die meisten jedoch seit vielen Jahren auf dem Markt.
Prüf-Verfahren nicht immer gleich gut
Diapharm kritisiert zudem die Verfahren, mit denen die Packungsbeilagen neuer Arzneimittel überprüft werden. Der Dienstleister, der Pharmafirmen unter anderem im Qualitätsmanagement berät, fordert ein Zertifizierungssystem für die Institute, die Packungsbeilagen testen. Auf das BfArM stellt in diesem Zusammenhang fest: „Nicht alle Prüfinstitute arbeiten nach gleich hohen Standards“, wie es in einer Mitteilung des Bundesinstituts heißt.
Nicht auf Beratung verzichten
Wenn Patienten die Packungsbeilage nicht verstehen und Arzneimittel deshalb falsch einnehmen oder Gegenanzeigen übersehen, drohen Nebenwirkungen. Patienten, die Probleme mit der Packungsbeilage haben und nicht sicher sind, ob ein Arzneimittel für sie geeignet ist, oder wie sie es richtig einnehmen, sollten die Beratung des Apothekers in Anspruch nehmen.



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