Notdienstapotheken
Serviceapotheken
Apotheken
Ärztliche Bereitschaft
Giftnotruf

Gesund leben | Vorsorge

Eltern und Kind

Gesundheit und Politik

Krankheiten | Therapie

Premium Gesundheitsinfos

Archiv

«
Mai - 2012
»
SMDMDFS
 01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
2728
29
30
31
 

Diagnosefinder

diagnosefinder
Medizinlexikon
A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
Twitter
 
Redaktion apotheken.de » News des Tages

Private Pflegehilfe aus Osteuropa


Ab Mai 2011 legal


Wer eine Haushaltshilfe aus Osteuropa zur Betreuung Pflegebedürftiger einstellen möchte, kann das ab 1. Mai 2011 einfacher tun als bisher. Dann dürfen Bürger aus Polen, Ungarn oder Tschechien unter gleichen Bedingungen in Deutschland arbeiten wie andere EU-Bürger. Darauf macht die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe aufmerksam.

Legales Arbeitsverhältnis

Die Grundlage für die künftig vereinfachten Arbeitsbedingungen bildet die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erlaubt es, an jedem Ort innerhalb der EU zu arbeiten – unabhängig von der eigenen Nationalität. So können Bürger aus Osteuropa künftig legal in Deutschland arbeiten. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Rumänen und Bulgaren.

Möchte jemand künftig eine Haushaltshilfe aus Osteuropa einstellen, bleiben die Wege zu den Ämtern nicht aus. Der Arbeitgeber muss die Haushaltshilfe beim Einwohnermeldeamt und der Krankenkasse registrieren lassen. Zudem muss er eine Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur beantragen und die Sozialbeiträge abführen. Wer eine Haushaltshilfe fest anstellt, hat also die gleichen Dinge zu beachten wie jeder andere Arbeitgeber. Was im Einzelnen zu beachten ist, erklärt „Finanztest“ Schritt für Schritt. Zu einem legalen Arbeitsverhältnis gehört natürlich auch, dass die Haushaltshilfe ein festes Gehalt bekommt – dieses beträgt nach Schätzungen 1.500 bis 2.000 Euro im Monat.

Gefahr bei selbständigen Haushaltshilfen

Schwierig bleibt die Situation, wenn jemand – wie bisher oft üblich – die Haushaltshilfe nicht fest anstellt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine von ausländischen Firmen vermittelte Arbeitskraft im Haushalt tätig ist. Solange die Firmen eine so genannte Verleihererlaubnis der Arbeitsagentur haben, ist das legal. In anderen Fällen allerdings bewegen sich Arbeitgeber und -nehmer in einer Grauzone.

Auch selbstständig tätige Haushalthilfen zu beschäftigen, ist riskant. Das ist zwar in der Branche weit verbreitet, gilt bei den Behörden aber als Scheinselbstständigkeit. Der Grund: Die Haushaltshilfe zieht bei der pflegebedürftigen Person ein und kann ihre Arbeit kaum selbst bestimmen. Familien, die solche Haushaltshilfen einstellen, drohen ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.


27.04.2011 | Von: Dr. nat. med. Anke Kopacek