Hilfe bei der Antragsstellung

Rehabilitation nach Krebs

Eine Rehabilitation hilft vielen Krebspatienten nach der Akutbehandlung wieder zurück ins alltägliche Leben. Dennoch ist die Zahl der Anträge auf Rehabilitation nach einer Krebserkrankung seit 2011 rückläufig. Warum Krebspatienten Reha-Leistungen in Anspruch nehmen sollten und wo sie bei der Antragstellung unterstützt werden, erklärt Professor Dr. Hans-Helge Bartsch, Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe.

Rehabilitation sichert die Lebensqualität

Rund 40 Prozent der Krebserkrankten befinden sich im erwerbstätigen Alter. „Krebspatienten haben einen hohen Bedarf an medizinischer Rehabilitation, um gesundheitliche Beeinträchtigungen abzuwenden, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und die Lebensqualität trotz der bedrohlichen Erkrankung zu erhalten", meint Dr. Bartsch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS). Jedoch nehmen lediglich ein Drittel der Krebspatienten derzeit Reha-Leistungen in Anspruch.

Zu wenig Infos und neue Behandlungskonzepte

Für die seltenere Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen gibt es laut den Experten der Deutschen Krebshilfe unterschiedliche Gründe: Aus Studien ist bekannt, dass Informationsdefizite auf Seiten des Patienten und der Behandler zu weniger Anträgen führen. Zudem haben sich viele Behandlungskonzepte und -verläufe in der Onkologie in der jüngsten Vergangenheit grundlegend geändert. Noch vor einigen Jahren folgte nach Abschluss der Akutbehandlung eines Krebspatienten mehr oder weniger „automatisch" eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Und heute? „Bei immer mehr Betroffenen gibt es nicht mehr den Abschluss der Akutbehandlung", sagt Ulrich Kurlemann, erster Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und ebenfalls Mitglied im Patientenbeirat der Deutschen Krebshilfe. Eine Anschlussheilrehabilitation, die so genannte AHB, könne somit häufig nicht mehr direkt und unkompliziert durch die Krankenhaussozialdienste eingeleitet werden.

Experten unterstützen bei der Antragstellung

„Um dennoch die notwendige medizinische Rehabilitation zu erhalten, müssen die Betroffenen einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen – ein Schritt, vor dem schwer erkrankte Menschen ohne Beratung und begleitende Unterstützung häufig zurückschrecken", glaubt Kurlemann.

„Die Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Selbstständigkeit sollte Krebspatienten nicht davon abhalten, einen Reha-Antrag zu stellen", rät Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Ganz im Gegenteil – eine Rehabilitationsmaßnahme trägt dazu bei, die Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben zu sichern. „Wenn direkt über das Krankenhaus keine AHB eingeleitet werden kann, empfehlen wir Krebspatienten, sich von einer ambulanten Krebsberatungsstelle im Antragsverfahren beraten und unterstützen zu lassen", meint Nettekoven. Auch der Informations- und Beratungsdienst der Deutschen Krebshilfe sowie Krebs-Selbsthilfeorganisationen erteilen kompetente Auskünfte und helfen bei der Antragsstellung.

Autor*innen

26.09.2014 | Sandra Göbel/Deutsche Krebshilfe