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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Arzneimittelversorgung
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Risiken bei Alzheimer-Medikament


Ohnmacht und langsamer Herzschlag durch Cholinesterase-Hemmer


Cholinesterase-Hemmer verzögern bei Alzheimer-Patienten den Verlauf der Krankheit. Risiken waren bisher kaum bekannt. Kanadische Wissenschaftler der Queen’s University haben jetzt herausgefunden, dass diese Arzneimittel Nebenwirkungen wie Ohnmacht und verlangsamten Herzschlag haben. Die Forscher werteten Daten des Institutes for Clinical Evaluative Sciences (ICES) aus.

Einsatz von Cholinesterase-Hemmern sorgfältig abwägen

Ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung war, dass Patienten, die Cholinesterase-Hemmer einnahmen, doppelt so häufig mit einer Ohnmacht ins Krankenhaus eingeliefert wurden wie Patienten, die das Medikament nicht bekamen. Ohnmachtsanfälle sind gerade für Senioren gefährlich: Bei Stürzen verletzen sie sich häufiger und schwerer. Der verlangsamte Herzschlag machte teilweise sogar einen Herzschrittmacher nötig. Davon waren verstärkt Patienten betroffen, die mit Cholinesterase-Hemmern behandelt wurden. Die Wissenschaftler empfehlen deshalb, Cholinesterase-Hemmer aufgrund der neu entdeckten Risiken nur nach sorgfältigem Abwägen zu verschreiben.

Nutzen ist unklar

Cholinesterase-Hemmer werden bei leichter und mittelschwerer Demenz eingesetzt. Sie sind bisher die einzigen Medikamente, die Symptome der Erkrankung vorübergehend bessern. Sie hemmen den Gedächtnisverlust für ungefähr ein Jahr. In Deutschland sind besonders die Wirkstoffe Rivastigmin, Donepezil und Galantamin übliche Mittel bei der Behandlung. Das in Deutschland für die Bewertung von Arzneimitteln zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in Studien bestätigt, dass die Krankheitssymptome bei Gabe von Cholinesterase-Hemmern im Vergleich zu Placebos deutlich zurückgehen. Allerdings weist das IQWiG darauf hin, dass ein Nutzen des Medikaments hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der Vermeidung von Aufenthalten in Pflegeheimen nicht belegt ist.


08.06.2009 | Von: Stefan Holler