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Redaktion apotheken.de » Blut, Krebs und Infektionen

Schweinegrippe breitet sich aus


Reiserückkehrer sorgen für sprunghaften Anstieg der Fälle


Immer mehr Menschen infizieren sich in Deutschland mit der Schweinegrippe. Der Vizepräsident des Robert-Koch-Institutes (RKI), Reinhard Burger, meldet, dass Ende letzter Woche innerhalb von 24 Stunden fast 500 neue Fälle hinzukamen.

Vor allem Reiserückkehrer betroffen


Bis Freitagnachmittag letzter Woche wurden 3.349 Erkrankungen gemeldet. Am Donnerstag um die gleiche Zeit waren es noch 2.844. Den Grund für den rapiden Anstieg sieht das RKI hauptsächlich in Reisrückkehrern. Nur ein Viertel der neu Erkrankten hat sich in Deutschland angesteckt. 420 Personen kamen allein an diesem Tag mit einer Schweinegrippe-Infektion aus dem Urlaub zurück. Die meisten Erkrankten gibt es in Nordrhein-Westfalen – dort sind es 1.209 – und in Niedersachsen mit etwa der Hälfte. Hamburg und Bremen sind mit rund 20 Infizierten am wenigsten betroffen.

Das RKI rechnet damit, dass die Erkrankungen in Deutschland nach wie vor mild verlaufen. Doch da die Zahl weiter steigt, seien auch hierzulande schwerere Verläufe wahrscheinlich.

Streit um Bezahlung der Impfung


Deutschland hat bislang 50 Millionen Impfdosen bestellt, die für etwa ein Drittel der Bevölkerung ausreichen (apotheken.de berichtete). In neuesten Medienberichten heißt es nun, es gäbe einen Streit zwischen Bund und Ländern, wer die Kosten übernehmen soll. Die DPA meldet, dass Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen die Impfungen nicht bezahlen wollen. Sie fordern Bund und Länder auf, dies zu tun.

Das Bundesgesundheitsministerium weist das zurück, die Kostenfrage sei geklärt. Schon Mitte Juli hat das Ministerium beschlossen, dass die Krankenkassen die Impfung aus dem Gesundheitsfonds bezahlen sollen. „Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für ihre Versicherten. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt dies durch eine Rechtsverordnung sicher. In der Rechtsverordnung wird festgelegt, welche Gruppen der Versicherten einen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung haben“, heißt es von Seiten des Ministeriums.


28.07.2009 | Von: Stefanie Grutsch