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Sicherheitslogo für Versandapotheken
Missbrauch ist auch weiterhin nicht ausgeschlossen
Berlin. Das Bestellen von Medikamenten bei Internetapotheken soll sicherer werden: Durch ein Register aller Versandapotheken mit Lizenz und ein dazugehöriges Siegel
Illegale Arzneimittelangebote
Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten eigentlich dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche Apotheke, nur dass Verbraucher im Internet nicht erkennen können, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis hat oder nicht. „Das Internet wird von vielen, oft illegalen Arzneimittelangeboten überschwemmt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer zu erkennen, welche legalen Ursprungs sind“, sagt Staatssekretär Rolf Schwanitz.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb ein Versandapothekenregister und ein dazugehöriges Sicherheitslogo ins Leben gerufen. Verwaltet wird es beim DIMDI – beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Die legalen Apotheken haben jetzt die Möglichkeit, das Sicherheitslogo auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
„Prüfsiegel nur Feigenblatt“
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnt allerdings davor, das Prüfsiegel zu überschätzen: „Das Internet ist und bleibt das größte Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, die das Leben von Menschen gefährden können.“ Heinz-Günter Wolf, der Präsident der ABDA, glaubt nicht, dass sich Kriminelle, die nicht vor Arzneimittelfälschung zurückschrecken, von einem Prüfsiegel beeindrucken ließen, sondern vielmehr auch dieses fälschen würden. Wolf sagt: „Die beste Arzneimittelsicherheit liegt in den Händen der öffentlichen Apotheken in Deutschland.“



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