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Redaktion apotheken.de » Haut, Haare und Nägel
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Solariumverbot beschlossen


Jugendliche dürfen nicht mehr ins Solarium


Künstliche Bräune ist für unter 18-jährige künftig tabu. Der Umweltausschuss des Bundestages hat ein neues Strahlenschutzgesetz beschlossen, das Minderjährige besser vor Hautkrebs schützen soll.

Hautkrebsrisiko senken


Um Lücken im bestehenden Gesetz zu schließen, stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke mit großer Mehrheit für die Vorlage zur Neuregelung des Strahlenschutzes. Die FDP lehnte den Gesetzesentwurf ab. Damit verbietet das Gesetz Jugendlichen künftig die Nutzung von Sonnenstudios.

Die UV-Bestrahlung in Solarien geht gerade für Jugendliche mit einem erhöhten Krebsrisiko einher, das sie häufig nicht richtig einschätzen können. Die Haut von Kindern und Jugendlichen reagiert noch empfindlicher auf die UV-Strahlung, als die von Erwachsenen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie von der Sonne oder aus dem Gerät kommt. Einen Sonnenbrand kann man deshalb auch im Solarium bekommen. Vor allem Sonnenbrände, die man sich in der Jugend zuzieht, sind später ein wichtiger Faktor bei der Entstehung von Hautkrebs.

Nach Angaben der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft erkrankten im Jahr 2008 135.000 Menschen neu an Hautkrebs und es werden jährlich mehr. Gerade unter den Jüngeren steigt das Risiko (apotheken.de berichtete).

Sonnenstudiobesitzer sind künftig also verpflichtet, das Alter ihrer Kunden zu überprüfen. Für Erwachsene empfiehlt sich eine „Selbstkontrolle“. Auch sie sollten sich nicht zu häufig und zu lange den UV-Strahlen im Sonnenstudio aussetzen. Experten empfehlen, nicht öfter als viermal im Jahr ins Solarium zu gehen.


24.06.2009 | Von: Stefanie Grutsch