Tipps für Berufswahl und Bewerbung

Trotz Diabetes zum Traumberuf

Jungen Menschen mit Diabetes Typ 1 steht fast jeder Traumberuf offen. Die Diagnose durchkreuzt weder Berufspläne noch beendet sie Karrieren. Wichtig ist nur, dass die Betroffenen ihre Rechte in der Arbeitswelt kennen.

Wege zum Traumberuf

Zwei Dinge bestimmen die Berufswahl von jungen Diabetikern: persönliche Fähigkeiten und Träume. Gedanken an die Stoffwechselkrankheit kommen erst an zweiter Stelle. So lange die Blutzuckerwerte stimmen, steht auch dem Traumberuf nichts im Wege. Die einzige Ausnahme bilden Berufe wie Pilot oder Busfahrer, bei denen eine mögliche Unterzuckerung eine unabwendbare Gefahr für Drittpersonen bedeuten würde. „Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert. Wer nachweist, dass sein Blutzuckerspiegel gut eingestellt ist und dass er eine Unterzuckerung rechtzeitig wahrnimmt, darf im Einzelfall auch solche Berufe ergreifen.

Keine Angst vor dem Bewerbungsgespräch

„Es besteht keine Verpflichtung, den potenziellen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung zu informieren“, betont Ebert. „Der Arbeitgeber darf die Einstellung aber von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Allerdings unterliegt der Betriebsarzt der Schweigepflicht und darf dem potenziellen Arbeitgeber nur von der Diabetes-Erkrankung berichten, wenn es ihm der Bewerber gestattet. Auf mögliche Fragen zur Gesundheit bereiten sich die Betroffenen am besten im Vorfeld mit ihrem Diabetologen vor.

Im Kollegenkreis wenig über Diabetes sprechen

„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, empfiehlt Ebert. Allerdings ist es sinnvoll, dass die engsten Kollegen von der Krankheit wissen. So kommen die Diabetes-Patienten nicht in Erklärungsnot, wenn sie den Raum zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen verlassen und können sich darauf verlassen, dass jemand im Falle einer Unterzuckerung die entsprechenden Hilfsmaßnahmen einleiten kann.

Quelle: Deutsche Diabetes-Hilfe

Autor*innen

06.03.2017 | Susanne Schmid