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Redaktion apotheken.de » Gesund leben | Vorsorge » Ernährungsmedizin

Weniger Uran im Trinkwasser


Bundesrat legt erstmals Grenzwert fest


In Deutschland gilt ab Juni 2011 ein gesetzlicher Grenzwert für Uran. Künftig darf ein Liter Trinkwasser nicht mehr als zehn Mikrogramm des Schwermetalls enthalten. Eine entsprechende Änderung der Trinkwasserverordnung wurde jüngst vom Bundesrat verabschiedet.

Aus dem Gestein ins Wasser

Trinkwasser enthält natürlicherweise Uran. Herausgelöst aus uranhaltigem Gestein gelangt es in niedriger Konzentration ins Quellwasser und in die Wasserwerke. Später fließt es dann zuhause aus dem Hahn. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt einen Grenzwert von 15 Mikrogramm pro Liter. Diesen Wert überschreitet natürliches Wasser nach Angaben von Experten sehr selten. Um einen künftigen Grenzwert von zehn Mikrogramm einzuhalten, müssten nur wenige Wasserversorger zusätzlich spezielle Verfahren anwenden, die Uran aus dem Wasser filtern.

Grenzwert gut, aber er könnte noch niedriger sein

Verbraucherschützer von Foodwatch sehen den geplanten Grenzwert allerdings als zu hoch an. Vor allem für Säuglinge stelle es eine Gefahr dar, wenn ihr Essen damit zubereitet wird. Nehmen sie zu viel des radioaktiven Urans auf, kann das lebenswichtige Organe schädigen. Daher gelte auch Trinkwasser erst dann als geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung, wenn der Urangehalt unter zwei Mikrogramm liegt. Diesen Grenzwert müssen bereits Mineralwässer aus dem Supermarkt einhalten, wenn sie mit dem Zusatz „geeignet für Säuglingsnahrung“ beworben werden. Für Trinkwasser aus dem Hahn sollte nach Meinung der Verbraucherschützer der gleiche Grenzwert gelten. Am sinnvollsten sei es allerdings, Uran soweit aus dem Trinkwasser zu filtern, dass es gar nicht mehr nachweisbar ist. Technisch sei das ohne Weiteres möglich.

Dennoch: Einige Politiker und Verbraucherschützer befürworten den neu eingeführten Grenzwert. Bisher nämlich gab es – abgesehen von Mineralwasser für Babynahrung – keinen gesetzlichen Höchstwert. Und: Der künftige Grenzwert liegt deutlich unter dem EU-Standard.


30.11.2010 | Von: Dr. nat. med. Anke Kopacek