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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Ihr Recht als Patient

Zuzahlung für Klinikaufenthalt


Patienten beschweren sich über zu hohe Zuzahlungen


Vielen Patienten kommt die Zuzahlung nach einem Klinikaufenthalt zu hoch vor – wegen der Zahl der abgerechneten Tage.

Übernachtungen oder Kalendertage


Eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag müssen Krankenhauspatienten leisten. Die meisten wissen das, beschweren sich aber dennoch über zu hohe Rechnungen nach dem Klinikaufenthalt. Viele Patienten sind wegen der Art der Abrechnung verunsichert. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) registriert seit ihrem Bestehen im Jahr 2006 jeden Monat überdurchschnittlich viele Anfragen zu diesem Thema.

Das Beispiel von Frau Winkler* zeigt, worum es den Patienten geht. Bei der Beratungsstelle der UPD in Rostock hat sie folgende Anfrage eingereicht: „Ich bin am Montag stationär aufgenommen und am Donnerstag früh wieder entlassen worden.“ Ihrer Ansicht nach sind das drei Krankenhaustage. „Warum soll ich für vier Tage eine Zuzahlung leisten? Wenn ich im Hotel übernachte, zahle ich ja auch nur pro Übernachtung. Schließlich habe ich am Entlassungstag auch kein Mittag- und Abendessen mehr gehabt.“

Ein Krankenhaus ist kein Hotel


Aber die Sachlage sei klar geregelt sagt Selma Lindner von der Beratungsstelle des UPD: „Die Zuzahlung stationärer Behandlung wird nach Kalendertagen und nicht nach Übernachtungen berechnet. Im Gesetz heißt es, dass für die Krankenhausbehandlung je Kalendertag – also sowohl für den Aufnahmetag wie den Entlassungstag – zehn Euro erhoben werden.“

Die Dauer dieser Zuzahlung ist allerdings auf 28 Tage im Jahr begrenzt. Mehr muss kein Patient bezahlen, egal wie lange sein Krankenhausaufenthalt dauert. Auch junge Patienten unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

*Name von der Redaktion geändert.


22.06.2009 | Von: Stefanie Grutsch