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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Arzneimittelversorgung
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Zuzahlungen bei AOK-Rabattverträgen


Apotheker warnen vor neuen Zuzahlungen


Nach schwierigen Verhandlungen laufen jetzt die Rabattverträge der AOK mit 22 Pharmaunternehmen an. Ab 1. Juni bekommen viele Patienten andere Medikamente, billigere Ersatzprodukte. So spart die Kasse Geld, doch für Versicherte kann das teuer werden.

Zuzahlungspflicht für Medikamente kann sich ändern


Die neuen Rabattverträge der AOK führen am 1. Juni für viele Patienten nicht nur zur Umstellung auf ein anderes Produkt (apotheken.de berichtete). Sie können auch die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung, die die Patienten bei rezeptpflichtigen Medikamenten leisten müssen, erheblich beeinflussen. Es ist möglich, dass Apotheker bisher ein zuzahlungsbefreites Medikament für einen Kunden auswählen durften und ihm jetzt eine zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel geben müssen. Darauf macht der Deutsche Apotheker Verband (DAV) angesichts der am 1. Juni in Kraft tretenden neuen Regelungen aufmerksam. Innerhalb weniger Wochen müssen Millionen AOK-Versicherte auf neue Präparate umgestellt werden.

Unterschiede von Bundesland zu Bundesland


Umgekehrt führen die Rabattverträge auch in manchen Fällen dazu, dass Arzneimittel zur Hälfte oder komplett von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Auch das gilt natürlich dann nur für AOK-Versicherte. Die Krankenkasse muss die Zuzahlungspflicht oder eben -befreiung für jedes Präparat ausdrücklich festlegen. Bei den neuen Rabattverträgen kann es passieren, dass in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Zuzahlungsregeln wirksam werden. Versicherte können sich bei der AOK direkt oder in den Apotheken erkundigen, ob sie von den Neuregelungen betroffen sind.

Die Apotheken in Deutschland sind verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen zu kassieren. Im Jahr 2008 mussten die gesetzlich Versicherten insgesamt über 1,5 Milliarden Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten bezahlt jeder Patient zehn Prozent des Verkaufspreises selbst, mindestens allerdings fünf Euro, höchstens zehn.


29.05.2009 | Von: Stefanie Grutsch