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Zuzahlungsbefreiungen laufen aus
Zum Jahreswechsel enden Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente
Gesetzlich versicherte mit einer Zuzahlungsbefreiung, können diese nur mehr bis zum Jahreswechsel beanspruchen. Patienten haben aber schon jetzt die Möglichkeit, eine Befreiung für das Jahr 2010 bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin.
Befreiung bei hoher Belastung
Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, ist generell verpflichtend. Sie entfällt nur, wenn Patienten eine entsprechende Befreiungsbescheinigung haben. Nur dann oder mit einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke nichts für Arzneimittel bezahlt werden.
Eine solche Zuzahlungsbefreiung bekommen Patienten von ihrer Kasse, deren Belastungen durch Medikamentenzuzahlungen zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens erreichen. Für chronisch kranke Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent. Nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell zuzahlungsbefreit.
Volljährige Versicherte müssen für Arzneimittel zugunsten der Krankenkassen grundsätzlich zehn Prozent des Preises selbst zahlen. Mindestens allerdings fünf Euro und höchstens zehn Euro. Mehr als die tatsächlichen Kosten eines Medikaments ist dabei jedoch nie zu entrichten. Die Apotheken stellen jederzeit Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen aus oder tragen sie in ein Sammelheft ein.



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