Anspruch auf Medikationsplan?

Sichere Arzneimitteltherapie

Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, sollen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung aller individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen und Wechselwirkungen. Die komplette Aufstellung wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Der Anspruch auf einen Medikationsplan ist in einem Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, der vor wenigen Tagen öffentlich bekannt wurde. Ziel ist es, den Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erhöhen.

Alle Arzneimittel auf einem Blick

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan einzuräumen, wenn sie fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Auf dem Medikationsplan sind alle sowohl von Ärzten verordneten als auch aus der Selbstmedikation stammenden Arzneimittel vermerkt, inklusive Einnahmehinweisen und drohenden Wechselwirkungen. Der Patient erhält seinen Medikationsplan in Schriftform. Er kann dort seine aktuellen Arzneimittel samt Einnahmevorschriften nachlesen und nimmt den Medikationsplan zum Arztbesuch und zum Besuch in der Apotheke zwecks Aktualisierung mit. Der Medikationsplan soll die Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöhen. Ärzte und Apotheker können sich am Medikationsplan orientieren, bevor sie ein neues Arzneimittel an den Patienten hinausgeben oder die bestehende Medikation optimieren. Zudem dient der Medikationsplan als Beratungsgrundlage für Patientengespräche. 

Modellprojekte gestartet

„Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können“, betont Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA. „Insofern begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben. Es ist gut, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden wird. Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen.“

Die Einführung des Medikationsplans erproben derzeit die drei Modellregionen Thüringen, Sachsen und Nordbayern. Darüber hinaus gibt es ein vom Land Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt. Die Projekte starten zwischen November 2014 und Januar 2015 und haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

Autor*innen

28.01.2015 | Sandra Göbel/ABDA