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Ein Jahr nach der Pflegereform
Mehr Leistungen aber noch zu wenig Beratungsangebote
Im Juli 2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Nach einem Jahr wird im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine positive Bilanz gezogen: Die Situation für die Betroffenen, die pflegenden Familienangehörigen sowie für das Pflegepersonal habe sich deutlich verbessert. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) Adolf Bauer äußert sich kritischer: "Die Bilanz nach einem Jahr Umsetzung der Pflegereform fällt gemischt aus".
Verbesserung der Leistungen
Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege gestärkt worden. Sachleistungsbeiträge und Pflegegeld wurden erhöht. Vor allem demenzkranke Menschen profitieren von den Neuerungen. Für sie steht bei häuslicher Betreuung monatlich ein zusätzlicher Betrag von bis zu 200 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen erhalten erstmals auch Personen der so genannten Pflegestufe 0. Inzwischen nehmen rund ein Drittel mehr Menschen diese Leistung in Anspruch als vor der Reform.
Pflegestützpunkte und Bratung
Ein zentrales Anliegen der Pflegereform ist die Schaffung von Pflegestützpunkten, die als Anlaufstellen vor Ort Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfestellungen geben sollen. Seit dem 1. Januar 2009 besteht ein Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Auf Wunsch der Pflegebedürftigen kann diese zuhause stattfinden.
Von flächendeckender Versorgung kann aber bisher noch nicht die Rede sein. Im Lauf des ersten Jahres haben nach Aussage des SoVD 142 Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufgenommen, davon 135 in Rheinland-Pfalz, drei in Bremen und vier im Saarland. In Berlin nahmen im Juli 2009 zunächst 24 Beratungsstellen ihre Arbeit auf. In weiteren Bundesländern ist die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Planung. Die Zahl sollte sich noch deutlich erhöhen, zumal die Pflegekassen für bis zu 1.200 Stützpunkte die Anschubfinanzierung übernehmen.
Betreuungskräfte
Mit der Reform wurde ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte im Heim geschaffen. Sie sollen von demenziellen Erkrankungen betroffene Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten unterstützen und die Lebensqualität der Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erhöhen.
Nach anfänglicher Zurückhaltung wird hiervon mehr und mehr Gebrauch gemacht. Etwa 10.000 dieser Betreuer sind inzwischen im Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelung bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze für Betreuungskräfte geschaffen werden.
Für die häusliche Pflege haben Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf eine Freistellung, damit sie Angehörige pflegen oder die Pflege organisieren können. Die Pflegezeit ermöglicht eine Freistellung von bis zu sechs Monaten.
Qualität der Pflege
Die Bewertung der Pflegequalität in Deutschland erfolgt nach neuen Kriterien und Pflegenoten. Erste Ergebnisse werden für Ende August erwartet. Die Qualitätsprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt, ab dem Jahr 2011 im jährlichen Rhythmus, bis dahin müssen alle Einrichtungen einmal geprüft werden.
Die Prüfergebnisse von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sollen veröffentlicht werden, anschaulich und klar erkennbar sein. Damit lässt sich die Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage vergleichen. Allerdings wird es keine zentrale Internetseite geben, sondern die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen die Ergebnisse auf jeweils eigenen Seiten. Das ist unübersichtlich. Gesamtergebnisse sind außerdem zu wenig nach einzelnen Pflegekriterien differenziert. Mängel in einzelnen Bereichen werden durch gute Noten in anderen ausgeglichen, ohne dass dies erkennbar wäre.
Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich deswegen die Noten für die vier Teilbereiche "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" sowie die 82 Einzelnoten genau anschauen.
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das neue Begutachtungsverfahren und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff stellen die Selbständigkeit des Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel weg von der viel kritisierten "Minutenpflege" hin zu mehr ganzheitlicher Betrachtung des pflegebedürftigen Menschen. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" findet im neuen Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Entscheidend ist künftig die verbleibende Selbständigkeit eines Menschen, die Frage, ob und wie er noch für sich sorgen und das tägliche Leben bewältigen kann. Alle Beeinträchtigungen - körperliche, geistige und seelische werden künftig bei der Begutachtung berücksichtigt. Das Verfahren wird damit vor allem demenziell erkrankten Menschen, pflegebedürftigen Kindern und auch körperlich und geistig Behinderten besser gerecht.



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