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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Ihr Recht als Patient

Krankengeld trotz Jobverlust?


Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Krankenkassen bezahlen


Wer seinen Job wegen Arbeitsunfähigkeit verliert, hat weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Doch viele Kassen stellen die Zahlungen einfach ein. Auf dieses Problem stößt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) immer wieder und weist darauf hin, dass Patienten ihr Geld von der Kasse einfordern können.

Kassen stellten Zahlung ein


Einige Kassen verweigern Versicherten das Krankengeld, wenn sie ihren Job während einer Krankheit verlieren. Sie verweisen die Patienten auf die Arbeitsagentur und das Arbeitslosengeld – jedoch zu Unrecht. Denn tatsächlich gilt: Solange der Gesundheitszustand die letzte Beschäftigung unmöglich macht, besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld.

In der UPD-Stelle in Erfurt gab es zuletzt mehrere Patienten, die von diesem Problem betroffen waren: Die behandelnden Ärzte hatten die Arbeitsunfähigkeit für die letzte Beschäftigung bestätigt, trotzdem bekamen die Betroffenen kein Krankengeld mehr. Die Krankenkassen waren zu dem Schluss gekommen, dass die Versicherten zwar die letzte Tätigkeit nicht ausüben konnten, andere Arbeiten aber schon. Sie forderten die Patienten deshalb auf, sich arbeitslos zu melden und stellten die Zahlung des Krankengeldes ein.

Widerspruch einlegen hilft


Dazu hätten die Kassen jedoch kein Recht gehabt, sagt Kai Kirchner von der UPD: „Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich von der zuletzt ausgeübten Tätigkeit auszugehen. Kann sie nicht in vollem Umfang ausgeübt werden, muss gemäß der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie weiterhin Krankengeld gezahlt werden.“ Deshalb konnten die betroffenen Patienten letztendlich durchsetzen, dass sie ihr Geld bekamen. Betroffenen rät die UPD bei ihrer Kasse Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes einzulegen. Bis das geklärt sei, sei es aber trotzdem ratsam, sich arbeitslos zu melden.


28.01.2010 | Von: Stefanie Grutsch