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Redaktion apotheken.de » Gesundheit und Politik » Ihr Recht als Patient

Patientenschutz und Psychotherapie


Psychotherapeutische Behandlungen unterliegen klaren Regeln


Der Fall des Berliner Arztes, der seinen Patienten einen Drogencocktail verabreicht hat, an dem zwei Männer gestorben sind, schlägt zurzeit hohe Wellen. "Eine solche Behandlung hat mit Psychotherapie nichts zu tun", erklärt Dieter Best, Vorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV).

Psychotherapie ist ein wirksames, in vielen wissenschaftlichen Studien untersuchtes Verfahren zur Behandlung von psychischen Krankheiten. Die Verwendung von Drogen oder ähnlichen Substanzen, so genannte „Psycholytische Therapie“ ist wissenschaftlich nicht anerkannt und äußerst gefährlich. Kein seriös arbeitender Psychotherapeut wird solche Methoden anwenden. Der Berliner Arzt hatte sie sogar auf seinem Praxisschild angeboten. 

Kassen zahlen nur drei Therapieverfahren

Die Durchführung von Psychotherapie als Kassenleistung ist in Deutschland durch die so genannten Psychotherapierichtlinien geregelt. Danach erstatten die Krankenkassen die Kosten nur für drei Verfahren: Die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.

Psychotherapie ausüben dürfen nur Psychotherapeuten, die als Diplompsychologen - bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch Pädagogen - eine zusätzliche mindestens dreijährige Ganztagsausbildung absolviert haben. Auch ein Arzt kann nach seinem Medizinstudium psychotherapeutisch tätig werden, wenn er eine entsprechende Weiterbildung absolviert.

Psychotherapie-Patienten brauchen besonderen Schutz

Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen einem Patienten und einem Psychotherapeuten ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig. Diese Beziehung geht oft mit einer besonderen emotionalen Intensität und Offenheit von Seiten des Patienten einher und macht einen besonderen Patientenschutz notwendig.

An dieser professionellen Verpflichtung lässt auch kein qualifizierter Psychotherapeut Zweifel aufkommen: Beispielsweise geht ein professionell arbeitender Psychotherapeut auf den Wunsch nach privatem Kontakt nicht ein. Er schreibt keine privaten Briefe an den Patienten, er verabredet sich nicht zum Essen und nimmt auch keine Geschenke an. Insbesondere jeder sexuelle Kontakt ist völlig unzulässig.

Auf der Suche nach einem guten Psychotherapeuten kann man sich an die Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer wenden. Dort gibt es Listen mit ausgebildeten und zugelassenen Therapeuten. Auch wenn Patienten unsicher in Bezug auf ein angebotenes Therapieverfahren sind, helfen die Kammern weiter.


05.10.2009 | Von: Dorothee Steeb