Patientenverfügung und Organspende
Bei Patientenverfügung auch an Organspende denken
In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt werden.
„Wer in einer Patientenverfügung seinen Willen dazu formuliert, in welchen Situationen das eigene Leben im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr künstlich verlängert werden darf, sollte auch an das Leben anderer Menschen denken, indem er einer Organspende ausdrücklich zustimmt und dies schriftlich festhält“, erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.
Wer ein Organ spendet, schenkt ein neues Leben
Jedes gespendete Organ bedeute für einen der bundesweit 12.000 schwer kranken Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation die Aussicht auf ein neues Leben. Diese Chance, nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen ein Weiterleben zu ermöglichen, dürfe in einer Patientenverfügung nicht außer Acht gelassen werden, so Beck. Die DSO fordert deshalb, das Thema Organspende stärker in die Aufklärung über Patientenverfügungen mit einzubinden.
Aufrechterhaltung der Organfunktion ist keine lebensverlängernde Maßnahme
„Die Zustimmung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zu einer Patientenverfügung“, betont Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Für eine Organentnahme nach Eintreten des Todes müssen intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden. „Dies darf jedoch nicht mit einer lebensverlängernden Maßnahme verwechselt werden,“ so Kirste weiter. Die medizinische Voraussetzung für eine Organentnahme in Deutschland ist der eindeutig nachgewiesene Hirntod, also der vollständige und irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen. Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig durch Maschinen künstlich aufrechterhalten, um die Organe zu schützen. „Diese Maßnahme dient lediglich der Aufrechterhaltung der Funktionen der Organe und bedeutet keine Lebensverlängerung“, erläutert der Mediziner. Dementsprechend sollte in der Patientenverfügung der Organspende Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt werden. Das Bundesministerium für Justiz schlägt beispielsweise in seiner Broschüre zur Patientenverfügung konkrete Formulierungen vor, mit denen die persönliche Entscheidung zur Organspende hinreichend dokumentiert werden kann.
Bereitschaft zur Organspende wächst langsam
Einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge stieg die Zahl der Personen, die sich für einen Organspendeausweis entschieden, 2008 an: 17 Prozent der Befragten gaben an, einen Organspendeausweis ausgefüllt zu haben. 2001 seien es lediglich rund zwölf Prozent gewesen.
"Dieser positive Trend muss weiter gestärkt und das Bewusstsein für die Bedeutung der Organspende in der Bevölkerung noch deutlich erhöht werden. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger durch eine umfassende und sachliche Information motiviert werden, sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen, und eine Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz. Für ihre Bemühungen um die Organspendeaufklärung habe die BZgA daher für 2009 1,5 Millionen Euro zusätzliche Mittel erhalten.
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