Zahnarztkosten senken
Deutsche verschenken Geld beim Zahnarzt
Die Deutschen lieben Bonusprogramme. Nach Schätzungen von Marktforschern sind derzeit über 100 Millionen Kundenkarten im Umlauf. Doch gerade das Bonusheft für den Vorsorgetermin beim Zahnarzt wird von vielen noch nicht genutzt. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) verzichtet knapp ein Viertel der gesetzlich Krankenversicherten auf das Bonusheft bei der Zahnvorsorgeuntersuchung. Dabei spart es Kosten, wenn einmal aufwendige Behandlungen nötig sind.
Regelmäßige Vorsorge dokumentieren
Annelore Penno, Expertin für die zahnmedizinische Versorgung bei der TK, erklärt den Zweck des Bonushefts: „Wer seine Zähne konsequent pflegt, regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen zu seinem Zahnarzt geht und sich dies im Bonusheft bestätigen lässt, bekommt im Falle eines Zahnersatzes auf den Festzuschuss noch einen zusätzlichen Bonus von seiner Krankenkasse.“ Für Erwachsene ist dazu der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung im Kalenderjahr notwendig. Kinder und Jugendlichen müssen einmal im halben Jahr zum Zahnarzt. Mit Stempel und Unterschrift lassen sich die Patienten ihren Besuch im Bonusheft bestätigen.
Kosten von Zahnersatz reduzieren
Wer so nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren regelmäßig zu den Zahnvorsorgeuntersuchungen gegangen ist, bekommt einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss zum Zahnersatz. Werden die letzten zehn Kalenderjahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss um 30 Prozent. Je nachdem wie umfangreich und kostenintensiv der Zahnersatz wird, kann ein lückenlos gepflegtes Bonusheft viel Geld wert sein. Schon bei einer einzelnen Krone können Patienten bis zu 35 Euro sparen.
Für die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fallen die zehn Euro Praxisgebühr nicht an, wenn keine Behandlung notwendig ist. Die Abrechnung erfolgt einfach über die Krankenversichertenkarte. Das Bonusheft zum Nachweis der Untersuchungen bekommen Patienten in jeder Zahnarztpraxis. Auch rückwirkend lohnt es sich, mit der Dokumentation der Arztbesuche zu beginnen: Termine, die nicht gleich im Bonusheft eingetragen wurden, muss der behandelnde Zahnarzt auch nachträglich bestätigen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel auf Ihre persönliche Merkliste zu setzen.




zurück