Cannabis in der Medizin

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Nicht nur die Blätter, sondern auch die Blüten der Hanfpflanze enthalten den Wirkstoff Tetrahydrocannabiol.

Cannabis ist ein Harz, das in Blättern und Blüten der weiblichen Pflanze des Indischen Hanfs (Cannabis sativa) enthalten ist. THC (Tetrahydrocannabiol), ein Inhaltsstoff aus dem Harz der Hanfpflanze, löst eine berauschende Wirkung aus. Medizinisch verwendet werden neben THC auch weitere Inhaltsstoffe der Hanfpflanze, die sogenannten Cannabinoide, zum Beispiel Cannabidiol. Als Cannabinoide bezeichnet man alle Substanzen aus Indischem Hanf sowie deren synthetisch hergestellte Derivate. Derzeit sind etwa 70 verschiedene Cannabinoide bekannt. Die Cannabinoid-Zusammensetzung und -konzentration unterliegt natürlichen Schwankungen und unterscheidet sich zwischen verschiedenen Züchtungen und Zubereitungen. Marihuana, das sind die getrockneten Hanf-Blätter und Blüten, enthalten etwa 5 % THC. Haschisch, zu Platten gepresstes reines Cannabisharz, weist bis zu 15 % THC auf. THC wird als ein nicht verkehrsfähiger Stoff klassifiziert und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Verkauf und Handel mit Cannabis und seinen Produkten sind deshalb verboten. Bei übermäßigem Konsum von Cannabis droht eine Abhängigkeit mit psychischen und körperlichen Folgen. Völliger Kontrollverlust und sozialer Abstieg treten jedoch seltener auf als beim übermäßigen Alkoholkonsum oder bei harten Drogen wie Heroin.

Viele Menschen mit chronischen Schmerzen berichten über gute Erfahrungen mit hanfbasierten Medikamenten. Auch gegen Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie sollen Cannabinoide helfen.

Seit März 2017 kann Cannabis bei schwerwiegenden Erkrankungen in Einzelfällen auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden und wird dann zulasten der Krankenkasse abgerechnet. Vorrausetzung ist, dass der behandelnde Arzt einen spürbar positiven Einfluss des Cannabispräparats auf den Krankheitsverlauf annimmt, zum Beispiel im Rahmen der Schmerztherapie bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose.

In Deutschland sind derzeit nur wenige Cannabisbasierte Arzneimittel zugelassen: Mundspray mit Nabilon bei schmerzhaften Muskelverspannungen zum Beispiel im Rahmen einer Multiplen Sklerose. Ein verkehrs- und verschreibungsfähiger Wirkstoff ist Dronabinol. Allerdings besitzt derzeit kein Fertigarzneimittel mit Dronabinol in Deutschland die Zulassung. Ärzte können Dronabinol als Zubereitung auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Daraufhin wird in der Apotheke ein Rezepturarzneimittel individuell für den Patienten angefertigt. Im Einzelfall können Dronabinol-haltige Arzneimittel aus dem Ausland importiert werden.

Neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis können auch getrocknete Cannabisblüten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind. Zukünftig soll in Deutschland ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke erfolgen. Verantwortlich für die Umsetzung ist das BfArM als staatliche „Cannabisagentur“. Bis es soweit ist, soll die Versorgung mit Cannabis über Importe gedeckt werden.

Weiterführende Informationen

  • www.drugcom.de – Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA, Köln): Kostenfreie und der Schweigepflicht unterliegende persönliche Beratung. Mit Link zu Quit the Shit, einem Ausstiegsprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene mit anonymen Informations- und Beratungsmöglichkeiten.
  • L. Lindberg; C. Haasen: Wenn Cannabis der Seele schadet. Hilfe bei Sucht und psychischen Störungen. Walter, 2005. Die Autoren stellen den Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und psychischen Erkrankungen dar, zeigen die Gefahren an Fallbeispielen auf.

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apotheken.de-Redaktion | zuletzt geändert am um 16:06 Uhr