Der Diagnoseprozess

Die Diagnose (wörtlich „Entscheidung“) dient der Erkennung und Benennung von Krankheiten, sie ist die Basis jeder gezielten Therapie. Das gilt nicht nur für die Schulmedizin – alle Heilverfahren bis hin zur Krankenpflege brauchen eine Diagnose, um gezielt helfen und heilen zu können.

Die Diagnose ist dabei der Schlusspunkt eines in Schritten ablaufenden Diagnoseprozesses:

  • Zu Beginn befragt der Arzt den Patienten zu seinen Beschwerden und der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese).
  • Diese Informationen führen zusammen mit den Befunden der körperlichen Untersuchung durch den Arzt zur Verdachtsdiagnose. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass über 80 % der gesamten diagnostischen Informationen in diesen beiden ersten, praktisch ohne jede technische Hilfe auskommenden Diagnoseschritten gesammelt werden. Manche Krankheitsbilder sind sogar so charakteristisch (z. B. Kinderkrankheiten wie Windpocken oder Masern in Verbindung mit starkem Fieber und bestimmten Schmerzsymptomen), dass der Arzt sie auf den ersten Blick erkennt (Blickdiagnose).
  • Was danach kommt, egal ob Funktionsdiagnostik, Labordiagnostik oder bildgebende Untersuchungsverfahren, steuert nur 20 % aller im Diagnoseprozess gewonnenen medizinischen Informationen bei. In der Praxis geht es hier vorwiegend um Bestätigung oder Widerlegung der zuvor formulierten Verdachtsdiagnose. Oft ist eine Grunddiagnose zwar rasch gefunden (z. B. Herzrhythmusstörung oder der Verdacht auf bestimmte Tumorerkrankungen), muss aber präzisiert werden, um die Therapie optimal zu planen oder um das genaue Ausmaß einer Erkrankung herauszufinden.

Mögliche Bestandteile:

Weiterlesen: Diagnoseklassifikation

Autor*innen

Dr. med. Arne Schäffler, Thilo Machotta | zuletzt geändert am um 14:54 Uhr