Erste Impfung verfügbar

Schutz vor Hirnhautentzündung

Ab dem 1.1.2014 ist in Deutschland erstmals ein Impfstoff gegen Meningokokken B verfügbar. Diese Erreger können schwere Hirnhautentzündungen auslösen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) rät dazu, Säuglinge und Kinder impfen zu lassen. 

Säuglinge besonders gefährdet

Nach Angaben des Robert Koch-Institutes (RKI) gab es seit 2008 etwa 400 Meningokokken-Infektionen pro Jahr – betroffen waren vor allem Kleinkinder und Jugendliche. Für etwa 10 Prozent der Betroffenen endete diese Erkrankung tödlich. Eine Hirnhautentzündung, die sogenannte Meningitis, äußert sich meist durch hohes Fieber, Schüttelfrost und Lichtempfindlichkeit. Als Komplikation drohen Blutvergiftungen. In schweren Fällen führen diese dazu, dass ein Arzt die betroffenen Gliedmaßen wie Finger, Zehen, Arme oder Beine amputieren muss.

„Wir Kinder- und Jugendärzte können nun die besonders gefährdeten Säuglinge, aber auch Kinder und Jugendliche vor dieser schweren Erkrankung schützen. Die Meningokokken des Typs B sind hierzulande für den Großteil der Meningitis-Fälle verantwortlich. Bisher hatten wir leider keine Möglichkeit, diese gefährliche Infektion zu verhindern. Und gerade weil die Erkrankung so plötzlich verläuft und innerhalb von einem Tag zum Tod führen kann, sind wir sehr froh, dass wir Eltern und ihren Kindern jetzt diesen Impfschutz anbieten können“, begrüßt Dr. Thomas Fischbach vom BVKJ die Zulassung des neuen Impfstoffs.

Über Kostenerstattung im Vorfeld informieren

Die Impfung eignet sich bereits für Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten und muss im Abstand von vier Wochen zweimal wiederholt werden. Eine weitere Impfung im zweiten Lebensjahr komplettiert den Impfzyklus. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt die Impfung für alle Personen im Alter zwischen zwei Monaten und 18 Jahren.

Einige Krankenkassen erstatten die neue Meningokokken-B-Impfung schon zur Einführung ab dem 1. Januar. „Eltern sollten sich deshalb bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese wichtige Impfung erstattet wird“, rät Fischbach.

Autor*innen

Sandra Göbel/BVKJ | zuletzt geändert am um 12:17 Uhr