Bedürfnisse des Kindes entscheidend

Beikost ab Ende des 4. Monats?

Die aktuelle S3-Leitlinie zur Allergieprävention sieht vor, dass Babys ihren ersten Brei Ende des 4. Monats erhalten. Die Stillkommission rät dagegen zu einer Einführung der Beikost zwischen dem 5. und 7. Monat. Ein Widerspruch? Nein, denn ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes, betont das Bundesinstitut für Risikobewertgung (BfR).

Erster Brei: Zwischen den 5. und 7. Monat

2014 hat die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) die S3-Leitlinie zur Allergieprävention aktualisiert. Die neue Leitlinie empfiehlt schon für Kinder Ende des 4. Lebensmonats eine Breimahlzeit. Das frühe Zufüttern von Beikost zusätzlich zum Stillen soll Allergien vorbeugen und den steigenden Energiebedarf der Jüngsten decken.

Die Nationale Stillkommission (NSK) räumt für den ersten Brei ein Zeitfenster zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat ein. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Essbereitschaft des Kindes. Die Dauer der Stillzeit legt die Mutter nach den Bedürfnissen des Kindes und ihren eigenen fest. 

Die gesundheitlichen Vorteile ausschließlichen Stillens

Für Ihre Empfehlung untersuchte die NSK zusammen mit pädiatrischen Fachgesellschaften, wie sich ausschließliches Stillen beziehungsweise Beikost auf die kindliche Gesundheit und Entwicklung auswirken. Dabei kam sie zur folgenden Erkenntnis: Kinder, die sich vier bis sechs Monate nur von Muttermilch ernähren, tragen ein geringeres Infektionsrisiko und erkranken seltener an Atemwegsinfektionen. Auch Diabetes mellitus Typs 2 und Übergewicht treten bei ihnen seltener auf.

Autor*innen

Susanne Schmid/Bundesinstitut für Risikobewertung | zuletzt geändert am um 17:01 Uhr