Albtraum oder Nachtschreck?

Nachts Hochschrecken:

iStockphoto
Das beste Mittel gegen Albträume: Mama auf der einen, Papa auf der anderen Seite.

Viele Schlafstörungen im Kindesalter sind entwicklungsbedingt und verlieren sich mit der Zeit von selbst. Wenn Kinder plötzlich nachts vor Angst aufschreien, die Augen offen haben, aber nicht wach und nicht ansprechbar sind, panisch um sich schlagen und sich nicht beruhigen lassen, handelt es sich um Pavor nocturnus: Nachtschreck. Der Nachtschreck endet so plötzlich, wie er begonnen hat. Auf einmal entspannt sich das Kind, legt sich wieder hin und schläft friedlich weiter. 

Albträume sind schlimmer

So beunruhigend der Nachtschreck auf Eltern auch wirken mag, für ein Kind sind Albträume schlimmer. Sie treten eher in der zweiten Nachthälfte auf und machen dem Kind meist große Angst. Auch nach dem Aufwachen hat es noch Angst und kann sich oft noch am nächsten Tag an den bösen Traum erinnern. Anders als beim Nachtschreck suchen Kinder, die schlecht geträumt haben, die Nähe der Eltern und möchten beruhigt und gehalten werden. Oft fällt den Kindern noch längere Zeit danach das Einschlafen schwer.

Kinder bei Nachtschreck nicht wecken

Der Nachtschreck taucht dagegen meist vor Mitternacht auf. Vorwiegend Kinder zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr sind davon betroffen. Im Unterschied zum Albtraum träumen Kinder aber dabei nicht und können sich auch am nächsten Morgen an nichts mehr erinnern. Bei diesen nächtlichen Angst- oder Panikattacken wecken Eltern ihr Kind besser nicht. Da das Kind während eines solchen Panikanfalls nicht richtig wach wird und seine Umgebung auch nicht wahrnimmt, können Eltern nur durch Halten Verletzungen verhindern und warten, bis das Kind wieder einschläft.

Die Angstattacken beim Nachtschreck haben in der Regel nichts mit falscher Erziehung oder einem psychischen Problem zu tun und sind vorübergehender Natur. Sie entstehen durch eine Störung des Wechsels vom Tief- in den Traumschlaf aufgrund einer entwicklungsbedingten Unreife des Gehirns. Nur wenn sie besonders häufig oder noch im sechsten oder siebten Lebensjahr auftreten, sollten Eltern dem Kinder- und Jugendarzt davon berichten.

Autor*innen

Dorothee Steeb | zuletzt geändert am um 08:07 Uhr