Erste-Hilfe-Tipps bei Verbrennungen

Wenn der Grill Flammen schlägt

Endlich hat die Grillsaison begonnen. Doch mit dem sommerlichen Vergnügen sind einige Gefahren verbunden. Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin verzeichnet jährlich etwa 4.000 Grillunfälle. Dann ist schnelles Handeln gefordert. Die Barmer GEK gibt Tipps für den Ernstfall.

Gefahr durch Spiritus

Ob auf dem Balkon, im Garten oder im Park – Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Trotz Sicherheitsvorkehrungen kommt es dabei öfters zu Verbrennungen. "Grillunfälle sind die häufigste Verbrennungsursache im Sommer", weiß Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer GEK. In vielen Fällen sind flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin im Spiel. Wenn man diese Zündhilfen auf glühende Kohlen spritzt, um das Feuer anzufachen, kann es zu einer Stichflamme oder einer Verpuffung kommen. Diese breitet sich aus und greift auf die Umstehenden über. Besonders für Kinder, die sich auf Augenhöhe mit dem Grill befinden, wird es dann sehr gefährlich.

Verbrennungsgrad entscheidet über Behandlung

Verbrennungen sind nicht nur sehr schmerzhaft, je nach Ausprägung schädigen sie auch tiefer liegende Haut- und Gewebeschichten. Sind mehr als 10 Prozent der Körperoberfläche beschädigt, bedeutet dies Lebensgefahr – für Kinder und Erwachsene. Bei Verbrennungen mit deutlich geringerem Ausmaß ist schnelle Hilfe notwendig. Dabei rät Petzold davon ab, Hausmittel wie Mehl oder Zahnpasta aufzutragen.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen auf einen Blick:

  • Ruhe bewahren und die Betroffenen beruhigen.
  • Soweit möglich, Kleidung an den betroffenen Körperteilen entfernen. 
  • Kühlen bis zur Schmerzfreiheit, maximal jedoch 20 Minuten.
  • Verbrennungen keimfrei abdecken.
  • Den Verletzten in eine Decke einhüllen. Wenn vorhanden, dafür die Rettungsdecke aus dünner Folie aus dem Erste-Hilfe-Kasten benutzen.
  • Bei Kindern bereits bei einer leichteren Verbrühung oder Verbrennung einen Arzt aufsuchen.
  • Bei einer schweren Verbrennung oder Verbrühung grundsätzlich den Notruf wählen und einen Notarzt rufen.
  • Betroffenen keine Getränke oder Speisen verabreichen.

Autor*innen

Julia Heiserholt (Barmer GEK) | zuletzt geändert am um 17:53 Uhr