Vorsicht bei Mineralwasser!

Wechselwirkungen vom Medikamenten

Wechselwirkungen drohen nicht nur bei der Einnahme mehrerer Medikamente – auch Nahrungsergänzungsmittel oder Getränke können die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen.

Arzneimittel nur mit Leitungswasser

Wechselwirkungen entstehen, wenn Inhaltsstoffe von mehreren Arzneimitteln miteinander reagieren oder die Anwender ihre Arzneien zusammen mit bestimmten Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmitteln einnehmen. Die Wirkung der Medikamente kann sich dann verstärken oder abschwächen. Aus diesem Grund sind beispielsweise Alkohol, Milch und Grapefruitsaft für die Einnahme von Medikamenten tabu. Auch bei mineralstoffreichem Wasser ist Vorsicht geboten. Denn calcium- oder magnesiumreiches Mineralwasser kann die Wirkung bestimmter Arzneimittel herabsetzen, zum Beispiel von Osteoporose-Medikamenten. Erste Wahl bei der Einnahme von Arzneien ist daher immer Leitungswasser. Mit einem zeitlichen Abstand von zwei Stunden können Patienten auch ihr Mineralwasser wieder bedenkenlos trinken.

Schluss mit Wechselwirkungen

Die Gefahr von Wechselwirkungen steigt mit der Anzahl der einzunehmenden Präparate. Auch freiverkäufliche Mittel schlagen dabei ins Gewicht. So sind beispielsweise zahlreiche Wechselwirkungen von Johanniskrautpräparaten bekannt: Sie können unter anderem die Wirkung der „Pille“, von Antidepressiva und Gerinnungshemmern beeinträchtigen. Oft lässt sich durch eine kleine Änderung der Medikation Wechselwirkungen vorbeugen. Eigenmächtig absetzen oder die Einnahme ändern, sollten Patienten jedoch nicht. Das kann gefährlich werden! Am besten lässt der Patient seine gesamte Medikation – einschließlich der Selbstmedikation und der selbst gekauften Nahrungsergänzungsmittel – in der Apotheke untersuchen und einen individuellen, detaillierten Einnahmeplan erstellen. In dem Plan wird jedes Medikament mit Einnahmezeitpunkt dokumentiert. Dadurch ist die Übersicht für den Patienten sehr genau und mögliche Wechselwirkungen schneller zu erkennen. Auch in schwierigen Fällen weiß der Apotheker Rat. In seiner Arzneimitteldatenbank kann er detaillierte Informationen recherchieren und dem Patient oder Arzt kompetent Änderungen in der Medikation vorschlagen.

Autor*innen

Sandra Göbel/Hessische Landesapothekerkammer | zuletzt geändert am um 09:21 Uhr