Sicherheit durch Beratung

Arzneimittel und Fahrtüchtigkeit

Viele Arzneimittel beeinflussen das Reaktionsvermögen von Fußgängern, Rad- und Autofahrern. Verkehrsteilnehmer sollten sich deshalb über mögliche Beeinträchtigungen informieren, rät die Apothekerkammer Nordrhein.

Individuelle Faktoren berücksichtigen

Viele Arzneimittel verschlechtern die Reizverarbeitung oder Wahrnehmung – mit Folgen für die Verkehrssicherheit. Nimmt die Reaktionsgeschwindigkeit ab, steigt das Risiko für Unfälle. Das gilt für Auto- und Radfahrer ebenso wie für Fußgänger. Eine pauschale Aussage, ob  und wie stark ein Arzneistoff die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt, ist in der Regel nicht möglich. „Dies hängt von individuellen Faktoren ab“, erklärt Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. So sind zum Beispiel Alter, Geschlecht, Körperbau, Gewicht, Grunderkrankungen und die Einnahme weiterer Medikamente wichtige Faktoren für eine fundierte Risikobewertung. Eine individuelle Beratung in der Apotheke ist deshalb jedem Verkehrsteilnehmer anzuraten.

Anders als bei Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Medikamente. Jeder Patient ist selbst für das Einschätzen seiner Fahrtüchtigkeit verantwortlich. Kommt es zu einem Unfall unter Medikamenteneinfluss, drohen rechtliche Konsequenzen. Es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Rezeptfreie Mittel nicht immer harmlos

Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit gehen auch von rezeptfreien Mitteln aus, etwa Medikamenten gegen Husten, Allergie oder Migräne. Alle Verkehrsteilnehmer, die Medikamente einnehmen, sollten sich deshalb immer in ihrer Apotheke über mögliche Nebenwirkungen informieren, rät Engelen. Eine umfassende Gelegenheit dazu bietet der bundesweite Aktionstag „Erst fragen, dann fahren!“ am 13. Juni 2013. „An diesem Aktionstag werden wir unsere Patienten verstärkt über die Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrsicherheit informieren“, erläutert der Apotheker.

Autor*innen

Sandra Göbel/Apothekerkammer Nordrhein | zuletzt geändert am um 17:12 Uhr