Tipps für die Steuererklärung 2015

Arznei steuerlich geltend machen

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Finanzbeamte akzeptieren die Gesamtkosten für "grüne" Rezepte.

Haben Sie den Bon Ihres letzten Apothekeneinkaufs aufbewahrt? Er ist vielleicht bares Geld wert. Denn Arznei lässt sich bei der Steuererklärung geltend machen. Vorausgesetzt die Ausgaben sind medizinisch notwendig und überschreiten die Belastungsgrenze.

„Wenn Patienten für ihre Gesundheit Geld ausgeben müssen, sollten sie auch die Chance nutzen, sich die Kosten steuerlich anrechnen zu lassen“, betont die Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbundes (DAV) Claudia Berger. Unter der Rubrik außergewöhnliche Belastungen bietet die Steuererklärung Raum für krankheitsbedingte Kosten jeglicher Art.

Das Finanzamt akzeptiert Zuzahlungen zwischen fünf und zehn Euro ebenso wie die Gesamtkosten für „grüne Rezepte“. Selbst in Eigenregie gekaufte Medikamente vom Allergiespray bis zur Zahnschmerztablette sind erlaubt. Als rechtliche Grundlage dient der Paragraph 33 des Einkommenssteuergesetzes.

Quittungen und Rezepte gehören mit in die Steuerklärung

Das Finanzamt verlangt vom Steuerzahler, dass er die medizinische Notwendigkeit der Arzneimitteleinkäufe belegt. Als Nachweis gilt beispielsweise ein „grünes Rezept“ vom Arzt. Ebenfalls einzureichen sind die entsprechenden Kassenzettel. „Wer seine Quittungen und Belege für das Vorjahr nicht vollständig gesammelt hat, kann Hilfe von seiner Stammapotheke bekommen, wenn er zum Beisipel eine Kundenkarte hat“, rät Patientenbeauftragte Berger.

Mit Hilfe der Kundenkarte erstellt der Apotheker eine Jahresübersicht für das Finanzamt. Patienten ohne Kundenkarte erhalten eine Auflistung aller in der jeweiligen Apotheke geleisteten Zuzahlungen, wenn sie ihren Versichertenausweis vorlegen und eine Datenschutzerklärung unterschreiben.

Andere krankheitsbedingte Kosten sind steuerlich absetzbar

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten jedoch erst dann, wenn sie eine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Dieser Grenzwert unterscheidet sich je nach Gehalt, Familienstand und Anzahl der Kinder. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 15.340 bis 51.130 Euro etwa hat 3 Prozent seiner Belastungen selbst zu bestreiten. Gut, dass nicht nur Arzneimittel als krankheitsbedingte Kosten gelten.

Ebenfalls von der Steuer absetzbar sind medizinische Hilfsmittel wie Brillen und Gehhilfen, Behandlungen bei Zahnarzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen und Logopäden sowie Klinikaufenthalte und Kuren. Wer all diese Posten berücksichtigt, hat gute Aussichten, Steuern einzusparen.

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

Autor*innen

Susanne Schmid/ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. | zuletzt geändert am um 15:02 Uhr