Keine Dauerlösung

„Selbstverordnete“ Schmerzmittel

Eine bewährte Faustregel rät, freiverkäufliche Schmerzmittel niemals länger als 3-4 Tage am Stück und 10 Tage pro Monat anzuwenden. Bei langfristigem Gebrauch drohen folgenschwere Neben- und Wechselwirkungen, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Besonders bei Kindern, Senioren und  Menschen mit einer chronischen Erkrankung gehört die Wahl des Schmerzmedikaments in fachkundige Hände.

Schwere Nebenwirkungen nach Überschreitung der Einnahmedauer

Verschreibungsfreie Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Ibuprofen oder Diclofenac sind im langfristigen Gebrauch durchaus problematisch. Nach Überschreiten der Einnahmedauer erhöht sich unter anderem das Risiko für Nierenschäden oder Magengeschwüre. In einigen Fällen nimmt die Schmerzempfindlichkeit zu und schmerzmittelbedingte Kopfschmerzen stellen sich ein.

Wechselwirkungen mit ärztlich verschriebenen Arzneimitteln

Bei gleichzeitiger Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel und freiverkäuflichen Schmerzmittel ergeben sich häufig gefährliche Wechselwirkungen. So schwächt Acetylsalicylsäure die Wirkung bestimmter blutzuckersenkender Medikamente, während Ibuprofen und andere Schmerzmittel den Erfolg blutdrucksenkender Therapien schmälern. Die Kombination aus Acetylsalicylsäure und dem Blutgerinnungshemmer Phenprocoumon verursacht sogar lebensbedrohliche Blutungen.

Besonders gefährdete Patientengruppen

Einige freiverkäufliche Schmerzmittel eignen sich grundsätzlich nicht für Kinder. Beispielsweise droht jungen Patienten nach Einnahme von Acetylsalicylsäure ein Reye-Syndrom mit schweren Leber und Gehirnschäden. Auch Schwangere, Senioren sowie Personen mit Asthma, Allergien, Nierenleiden und mit chronischen Erkrankungen erkundigen sich vor Einnahme eines Schmerzmedikaments am besten bei Arzt oder Apotheker.

Ein Fall für Arzt und Apotheker

Die Apothekerkammer Niedersachsen empfiehlt ratsuchenden Schmerzpatienten ein Gespräch mit ihrem Apotheker:„Apotheker sind darin geschult, die Wirkung unterschiedlicher Schmerzmittel einzuordnen, eine passgenaue Medikation sicherzustellen und die Betroffenen umfassend zu beraten.“ Halten die Schmerzen länger an, verschreibt der Hausarzt stärkere Schmerzmittel. Je nach Situation stellt er den Patienten auf geeignetere, verschreibungspflichtige Medikamente um.

Autor*innen

Susanne Schmid/Apothekerkammer Niedersachen | zuletzt geändert am um 12:24 Uhr