Gültigkeitsdauer verschieden

Wie lange ist mein Rezept gültig?

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Rezepte schützen den Patienten vor einer falschen Selbstmedikation. Über rezeptfreie Arzneimittel informiert der Apotheker.

Rosa, blau, grün oder gelb – Ärzte können verschiedene Rezepte ausstellen. Worin diese sich unterscheiden und wie lange Sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen können, lesen Sie hier.

Das rosa Rezept

Das rosa Rezept ist am geläufigsten. Es handelt sich um ein Kassenrezept, das nur gesetzlich Versicherte erhalten und auf dem der Arzt Medikamente vermerkt, die rezept- oder apothekenpflichtig sind. Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Arzneilieferungsverträgen zwischen den einzelnen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). In der Regel beträgt sie einen Monat ab Ausstellungsdatum (28 bis 31 Tage je nach Monatslänge, Bundesland und Krankenkasse). Hilfsmittelverordnungen gelten meist 28 Tage. Auch für einzelne Wirkstoffe sind Abweichungen möglich, etwa bei Rezepten für Vitamin-A-Säure oder ähnliche Substanzen, die stark fruchtbarkeitsschädigend sind. Sie kommen unter anderem gegen Akne zum Einsatz. Diese Rezepte müssen Patienten innerhalb einer Woche einlösen. Deshalb Kassenrezepte besser nicht in die unterste Schublade stecken, sondern zügig einlösen.

Das blaue Rezept

Rezepte für Privatversicherte sind meist blau, seltener weiß oder in einer anderen Farbe. Unabhängig von der Farbe – die Gültigkeit von Privatrezepten liegt bei drei Monaten. Der Unterschied zum Kassenrezept: Der privat Versicherte muss die Kosten für das verschriebene Produkt selber begleichen. Er erhält die Ausgaben von seiner Krankenversicherung zurück, wenn das Arzneimittel verschreibungsfähig ist und er das abgestempelte Rezept bei seiner Krankenkasse einreicht.

Das grüne Rezept

Auf grünen Rezepten notiert der Arzt Arzneimittel, die nicht verschreibungsfähig sind, dessen Einnahme er dem Patienten jedoch empfiehlt. Patienten zahlen den vollen Preis. Ein Verfallsdatum der Empfehlung gibt es nicht.

Das gelbe Rezept

Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, ist das Rezept gelb. Dies ist zum Beispiel bei starken Schmerzmitteln oder Medikamenten gegen ADHS der Fall. Gelbe Rezepte liegen stets in dreifacher Ausfertigung vor: eine Durchschrift behält der Arzt, das Original und die zweite Durchschrift gibt der Patient in der Apotheke ab. Das Original leitet der Apotheker an die Krankenkasse des Patienten weiter, damit diese die Kosten begleicht, die zweite Durchschrift bleibt in der Apotheke. Gelbe Rezepte gelten eine Woche.

Autor*innen

Sandra Göbel | zuletzt geändert am um 13:33 Uhr