Wenn Geburt und Tod zusammenfallen

Eine Totgeburt erlebt die Mehrzahl der Paare als einschneidendes Lebensereignis. Sie kämpfen meist im Stillen mit ihrer Trauer, in die sich Zweifel und Schuldgefühle mischen.

Auch sind viele Paare ernüchtert über die oft mit großer Routine und wenig Einfühlsamkeit durchgeführte Behandlung im Krankenhaus. Ärzten und Pflegenden geht es vor allem um die medizinische Betreuung – was sich in den Köpfen des Paares abspielt, dafür bleibt kaum Zeit.

Doch der Umgang mit Fehl- und Totgeburten beginnt sich im medizinischen Alltag und öffentlichen Bewusstsein zu wandeln.

Viele Eltern fürchten sich zunächst davor, das tote Kind nach der Geburt zu sehen und in die Arme zu nehmen. Die Furcht ist verständlich, aber es wichtig, sie zu überwinden: Schon länger bieten Frauenkliniken an, dass das Elternpaar den toten Säugling – wenn er schon größer war – in Händen halten und sich von ihm verabschieden darf. Dieses Ritual ist sinnvoll, auch wenn es zunächst einmal sehr wehtut. Zu wissen, wie das eigene Kind aussieht, und zu sehen, dass es eine eigene Schönheit und Würde besitzt und keineswegs „schrecklich“ aussieht, hilft, die Trauerphase später auch wieder zu überwinden und zu verarbeiten.

In vielen Krankenhäusern macht man vom toten Kind ein Foto und einen Fußabdruck. Beides wird den Eltern, wenn sie wollen, übergeben. Diese Erinnerung an das Kind erweist sich im Nachhinein oft als bedeutsame Quelle des Trostes.

Wurden die Feten früher in den Kliniken häufig einfach wie chirurgischer Abfall entsorgt oder zu Forschungszwecken „gestiftet“, gilt in Deutschland heute für alle Totgeburten eine Bestattungspflicht. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer ermöglichen inzwischen, dass auch totgeborene Kinder unter 500 Gramm (Fehlgeburten) bestattet werden können, wenn die Eltern das wünschen.

Viele Kliniken und Gemeinden haben auf die Gesetzesänderung reagiert und richten auf Friedhöfen eigene Grabanlagen und Gedenkstätten für diese Kinder ein. Für die meisten Eltern ist es wichtig zu wissen, dass so ihr Kind einen Platz erhält, an den sie sich in ihrer Trauer wenden und zurückkehren können. Klinikseelsorger sind häufig über die örtlichen Möglichkeiten informiert. Informationen gibt es auch beim Ordnungsamt oder beim Friedhofsamt. Weil bei einer Fehlgeburt kein Totenschein ausgestellt wird, sollte man sich die Fehlgeburt durch die Klinik bescheinigen lassen.

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zuletzt geändert am um 10:15 Uhr