Ärztliche Kunstfehler

Experten haben berechnet, dass in Deutschland jährlich etwa 16 Millionen Diagnosen gestellt und ein Mehrfaches davon an Therapieentscheidungen getroffen werden. Daran gemessen erscheinen die vom allgemeinen Patienten-Verband geschätzten 100 000 schwerwiegenden Kunstfehler geringfügig. Trotzdem – jeder Behandlungsfehler kann das Leben des Betroffenen ruinieren.

Diese Zahlen könnten viel niedriger sein, denn die Ursachen für derartige Fehler liegen nicht allein in tragischen Umständen des Einzelfalls; die Mehrzahl wird vielmehr durch lang bekannte und nicht beseitigte organisatorische Mängel herbeiführt.

Da scheint es legitim zu sein, dass sich die betroffenen Patienten bzw. ihre Angehörigen eine finanzielle Kompensation für das zugefügte Leid erstreiten. Laut einer Statistik aus dem Jahr 1999 wurden bei Fehlern im Bereich Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie und Geburtshilfe im Schnitt 27 000 Euro gezahlt und für zahnärztliche Behandlungsfehler im Schnitt 1 800 Euro.

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Autor*innen

PD. Dr. iur. Peter Merk, Dr. med. Herbert Renz-Polster, Dr. med. Arne Schäffler | zuletzt geändert am um 12:14 Uhr