Arztbesuche im Urlaub

Die größte Gefahr am Urlaubsort geht nicht etwa von Krankheiten aus, sondern von Unfällen (vor allem Verkehrsunfälle, mit Abstand folgen Unfälle durch Ertrinken und Gewalt): 40 % aller Rücktransporte und Todesfälle gehen auf das Konto derartiger Ereignisse. Danach folgen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (15 %), Magen-Darm-Erkrankungen (15 %), Atemwegsinfekte (6 %) und neurologische Krankheiten (5 %). Dabei hat man es häufig mit bereits bestehenden Krankheiten zu tun, die sich am Urlaubsort verschlimmern. In vielen Fällen stellen aber auch die Stressbelastung und Anpassungsstörungen an Klima, Umwelt und Kultur eine Überforderung dar.

Der Anteil der Urlauber, die an schweren allgemeinen und spezifischen Infektionen erkranken, liegt hingegen nur bei 5 %.

Gerade in den Haupttourismusgebieten geben sich viele Betrüger als Ärzte aus. In einigen Ländern gibt es sogar ganze Krankenhäuser, die praktisch nichts anderes tun, als Touristen auszunehmen. Ihre Alarmglocken sollten klingeln, wenn für die Klinik/Praxis in deutscher Sprache auffällig geworben wird, während im Inneren kaum oder gar nicht deutsch gesprochen wird. Überdiagnosen sind häufig, um damit teure Arzneimittel und sogar operative Eingriffe zu rechtfertigen, die zudem oft per Blanko-Kreditkartenabdruck und im Voraus bezahlt werden müssen. Die in Rechnung gestellten Kosten sollten sich nicht wesentlich von Privatrechnungen in Deutschland unterscheiden: Ein reines Beratungsgespräch mit Untersuchung sollte nicht mehr als 100 EUR kosten, eine Wundversorgung in etwa den gleichen Betrag. Medikamente sind in der Regel sogar billiger als in Deutschland. Ausnahme sind die USA, wo sehr hohe Arzthonorare üblich sind. Kommt dem Patienten der Betrag zu hoch vor, so sollte er zunächst nicht bezahlen und mit dem Krankenversicherer Kontakt aufnehmen. Deren Telefonhotlines sind teilweise rund um die Uhr erreichbar. Die telefonischen Beratungsstellen können Adressen nennen, mit denen gute Erfahrungen gemacht wurden und erklären, was auf der Arztrechnung vermerkt werden muss. Bei Bedarf kann gegebenenfalls im Vorfeld dem Arzt oder Krankenhaus eine Kostenübernahme garantiert werden, sodass man als Patient kein Geld vorstrecken muss. Im Allgemeinen sind die Reisekrankenversicherer gehalten, die ausgelegten Beträge den Versicherten zurückzuerstatten, nur bei extrem unplausiblen Rechnungen unterstellen sie möglicherweise eine betrügerische Absprache zwischen Arzt und Patient.

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Autor*innen

Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am um 17:03 Uhr