Unterwegs gut versorgt

Mit Medikamenten in den Urlaub

Medikamente sind für viele Menschen unverzichtbare Begleiter – auch im Urlaub. Der Transport in Zug, Auto oder Flugzeug wird aber oft zur Herausforderung. Die Apothekerkammer Hamburg erklärt, wie Arzneimittel unterwegs unbeschadet Hitzeschwankungen, Zoll- und Sicherheitskontrollen überstehen.

Immer griffbereit im Handgepäck dabei

Jeder kennt diese Szene – an der Gepäckausgabe fehlt ausgerechnet der eigene Koffer. Wohl dem, der den Medikamentenvorrat im Handgepäck verwahrt hat. Bei Reisen mit mehreren Handgepäckstücken empfiehlt es sich, in allen Taschen die wichtigsten Medikamente mitzuführen. Ein weiterer Grund, Medikamente im Handgepäck zu verwahren, sind die eisigen Temperaturen im Laderaum des Flugzeugs. Unter diesen Bedingungen gefrieren Augentropfen und Arzneimittelsäfte während Insulin auskristallisiert und seine Wirkung verliert.

Vorsicht bei hohen Temperaturen!

Im geparkten Auto klettern die Temperaturen leicht auf über 60°C. Daher lassen gut informierte Reisende niemals hitzeempfindliche Medikamente wie Tabletten mit probiotischen Kulturen, Pflaster, Cremes, Salben und Zäpfchen im Auto zurück. Generell empfiehlt es sich, bei Reisen in heiße Länder Säfte und Zäpfchen durch Tabletten zu ersetzen. Eine Ausnahme bildet Kinderarznei, die häufig nicht in Tablettenform erhältlich ist. Kühlpflichtige Medikamente überstehen die Reisen in thermogesicherten Gepäcktaschen aus der Apotheke. Später sind sie in der gekühlten Minibar am sichersten aufbewahrt. Während der Reise verbleiben Arzneimittel am besten in der Originalverpackung oder in einer blickdichten Braunglasflasche. So sind sie vor starker Sonneneinstrahlung geschützt.

Sicher durch alle Kontrollen

Mitgeführte Beipackzettel helfen häufig über Missverständnisse und lange Diskussion hinweg. Gut zu wissen ist auch, dass Augentropfen, Nasensprays und Insulin in die Flugzeugkabine dürfen, sofern sie bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt wurden. Für alle anderen flüssigen Arzneimittel im Handgepäck benötigen die Fluggäste eine Sondergenehmigung des Arztes. Komplizierter verhält es sich bei Betäubuitteln. Unter diese Kategorie fallen alle starken Medikamente gegen ADHS, starke Schmerzen und Reizhusten, die der Arzt auf einem gelben Rezept verschreibt. Für sie benötigen Reisende im Schengen Raum eine mehrsprachige Bestätigung mit individuellen Dosierungsangaben sowie eine spezielle ärztlichen Bescheinigung oder Beglaubigung der obersten Landesgesundheitsbehörde.

Autor*innen

28.04.2015 | Susanne Schmid/Apothekerkammer Hamburg