Verhaltensregeln und Tipps für Eltern

Sicherer Badespaß für Kinder

In der heißen Jahreszeit suchen viele Kinder kühle Erfrischung im Wasser. Damit das Badevergnügen mit einem Lächeln und keinem Unfall endet, gibt die Barmer GEK Verhaltenstipps für Eltern.

Laut der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) gehört Ertrinken zu den häufigsten unfallbedingten Todesursachen bei Kindern. Auch Beinahe-Ertrinkungsunfälle geschehen nicht selten. Denn die Gefahr, die vom Wasser gerade für Kleinkinder ausgeht, kann leicht von Eltern unterschätzt werden. Bei älteren Kindern besteht hingegen das Risiko, ihre Schwimmfähigkeit zu überschätzen. Egal ob im Freibad, im See, im Meer oder im Schwimmbecken heimischer Gärten – Experten der Barmer GEK rufen Eltern und Kinder dazu auf, zur Sicherheit einige Verhaltensregeln zu beachten.

Flache Becken sind nicht ungefährlich

Auch, wenn die heimischen Schwimmbecken mit ihrer geringen Tiefe eher harmlos wirken – für Kleinkinder können sie durchaus gefährlich werden. Denn aufgrund ihres Körperbaus können kleine Kinder schon im flachen Wasser ertrinken: „Weil ihr Kopf im Verhältnis zum restlichen Körper relativ groß ist, verlieren Kinder leicht den Halt. Wenn sie dann mit dem Gesicht ins Wasser fallen, löst das eine Art Schockstarre aus. Die Stimmritze im Rachenraum schließt sich und macht das Atmen unmöglich“, erläutert Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der Barmer GEK. Wie beugen Eltern diesem sogenannten trockenen Ertrinken vor? Wichtig ist es, mögliche Gefahrenquellen wie Brunnen, Regentonne oder den Gartenteich durch Abdeckungen, Zäune oder Ähnliches zu schützen. Während des Badevergnügens der Kleinkinder ist es wichtig, den Nachwuchs ohne Unterbrechung im Auge zu behalten.

Badespaß unter ständiger Aufsicht

Aber auch beim Badespaß außerhalb des eigenen Gartens gilt es, die Kinder ständig zu beaufsichtigen. Denn im schlimmsten Fall schützen Schwimmflügel oder Schwimmreifen Kleinkinder nicht. Die Medizinerin erklärt, warum: „Auch mit diesen Schwimmhilfen kann der Kopf des Kindes unter Wasser geraten, so dass es sich nicht wieder von alleine aufrichten kann.“

Mit gutem Beispiel voran

Was Kinder oftmals kaum erwarten können, sollten sie tatsächlich schnell lernen: Das Schwimmen. Doch trotzdem sollten Eltern ihren Nachwuchs im Auge behalten, denn gegen den starken Sog der Ansauganlagen der Freibäder können die kleinen Schwimmer nur schwer ankommen. Darüber hinaus gilt: Dem Reiz des Verbotenen widerstehen und nur an ausgewiesenen Badestellen das Badevergnügen suchen. Da Eltern Vorbilder sind, gilt das auch für Erwachsene.

Verhaltensregeln im schlimmsten Fall

  • Den Betroffenen sofort aus dem Wasser ziehen und in eine Decke hüllen. So wird einer Unterkühlung vorgebeugt
  • Den Notarzt unter der Notrufnummer 112 rufen
  • Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten
  • Selbst, wenn der Betroffene nur wenig Wasser geschluckt hat, sollte ein Arzt im Krankenhaus ausschließen, dass Wasser in die unteren Atemwege gelangt ist. Denn in solch einem Falle besteht die Gefahr auf eine spätere Entzündung oder auf ein Lungenödem.

Autor*innen

23.06.2017 | Julia Schmidt/Barmer GEK